10.03.2011
Es ist keine Zusatzleistung, wenn eine Heimbewohnerin oder ein Heimbewohner zu einem niedergelassenen Arzt begleitet wird. Es ist eine Regelleistung, und darf, weil es mit dem Pflegesatz bezahlt wird, nicht als sonstige Leistung abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass es sich um eine zwingende Konsultation eines Arztes außerhalb der Einrichtung handelt.
Auf diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart (AZ: 4 K 3702/10) weist forum sozialstation online hin.
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