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Getrag lässt 59-Plus-Mitarbeiter verzweifeln

21.12.2010 - von Kurzarbeit Null

Nach Erhalt einer ordentlichen Kündigung stehe ich hinsichtlich eines mir von meinem Arbeitgeber vorgelegten Vertrages zum Wechsel in eine BQG vor einem Gewissenkonflikt.
Zu meiner Person: Ich bin 60 1/2 Jahre alt und seit über 30 Jahren bei dem Getriebehersteller Firma Getrag, Untergruppenbach am Standort Ludwigsburg beschäftigt.

Die Vorgeschichte:
Durch eine betriebliche Restrukturierungsmaßname Anfang/Mitte 2009 in Ludwigsburg fielen an diesem Standort 148 Stellen weg. Die Getriebeproduktion des BMW Mini-Getriebes wurde vom Standort Ludwigsburg nach dem Standort Rosenberg verlagert. Ein weiteres Produkt wurde an den Standort Neuenstein verlagert. Begleitend mit den Verlagerungen wurde aber nur ein Teil der Mitarbeiter mit an die neuen Standorte versetzt. Für alle Mitarbeiter über 59 Jahren sowie zusätzlich vorwiegend ältere Mitarbeiter unter 59 Jahren wurde im Frühjahr 2009 beim Arbeitsamt konjunkturelles Kurzarbeitergeld für Kurzarbeit Null über 18 Monaten beantragt und vom Arbeitsamt genehmigt. Das Durchschnittsalter der betroffenen Mitarbeiter lag bei 55 Jahren.

Da für alle Beschäftigte am Standort Ludwigsburg eine Arbeitsplatzgarantie aus einem früherem Ergänzungstarifvertag von 06/2008 bis 12/2011 bestand und die IG Metall nicht bereit war, diesen Tarifvertrag aufzugeben, wurde nach einer anderen Lösung gesucht.

Dazu schloss die IG Metall einen Zusatz zum Änderungstarifvertrag zur Änderung des Ergänzungstarifvertrages von 06/2008 ab.
In diesem Vertrag schrieben die IG Metall und die Südwestmetall folgende tarifliche Bestimmungen fest:

- §4.4 Manteltarifvertrag
- Ziffer 3.2 des Ergänzungstarifvertrages vom 20.12.2006
- § 6.2 des Ergänzungstarifvertag von 06/2008

finden für Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen gemäß Ziffer 13 des Verhandlungsergebnisses für die aufgrund erheblichen Arbeitsausfalls Kurzarbeit Null besteht, zwischen dem 29.11.2010 und 28.02.2011 keine Anwendung. Mit anderen Worten: Der tarifliche Kündigungsschutz wurde nur für die über 53- jährigen Mitarbeiter in Kurzarbeit Null für 3 Monate außer Kraft gesetzt.

Eine Beschäftigungssicherung nach den Ergänzungstarifverträgen vom 12/2006 und 06/2008 bis 12/2011 wurde nur für die Mitarbeiter in Kurzarbeit Null aufgehoben. Der tarifliche bestehende Anspruch auf Zuschuss zum Kurzarbeitergeld wurde durch die Betriebsvereinbarung vom 06/2009 und einer Zustimmungserklärung der Tarifparteien von 02/2009 ersetzt.

Eine Aufzahlung auf 82 % des Nettolohnes wurde von der Unterzeichnung einer einzelvertraglichen Vereinbarungen abhängig gemacht, in der die betroffenen Mitarbeiter unter anderem bereit sind, nach Kurzarbeit Null freiwillig in eine BQG zu wechseln.

Am 07.12.2010 erhielten alle Mitarbeiter in Kurzarbeit Null am Standort Ludwigsburg eine Ordentliche Kündigung und gleichzeitig die Möglichkeit, freiwillig in eine BQG zu wechseln.

Das von Getrag geplante und öffentlich beworbene Modell_18+12+24, welches bei mir angewendet werden kann, stürzt mich in einen tiefen Gewissenskonflikt. Nach diesem Modell würde ich nach 18 Monate Kurzarbeit, 12 Monate BQG und weiteren 18 Monate Arbeitslosigkeit mit 63 Jahren eine Rente mit 7,2 % Abschlag erhalten.

Um nicht noch weitere Renteneinbußen durch die 18 monatige Arbeitslosigkeit mit verminderten Beiträgen zur Sozialversicherung zu haben, bietet die Getrag allen 59-Plus-Mitarbeitern nach dem Modell_18+12+24 eine vorgezogene Einmalzahlung in 2010 an in Höhe von:
Anzahl Monate der Arbeitslosigkeit x Aufzahlungsbetrag (Nettogehalt 82% - Arbeitslosengeld)

Mache ich mich durch die Annahme dieses Vertrages wegen Leistungsmißbrauches strafbar? (Geplante Arbeitslosigkeit mit vorgeschalteter Ausgleichszahlung) Verstößt diese Vereinbarung gegen geltendes Recht? Wie sollen sich meine betroffenen Kollegen verhalten?

Alternativ dazu müsste ich eine Kündigungsschutzklage einreichen. Diese Klage ist aber ziemlich aussichtslos, weil mein Arbeitgeber einen Interessenausgleich mit Namenliste erstellt hat und der Betriebsrat mehrheitlich zugestimmt hat.

Ich weiß momentan nicht weiter!!

Link: IG Metall + Getrag einig bei Altersdiskriminierung
Quelle: Kurzarbeit Null