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Anmerkungen zum Koalitionsvertrag CDU/FDP 2009 - Pflegeversicherung

12.12.2010 - von Hanne Schweitzer

Die Pflege in der Bundesrepublik Deutschland ist ein teures, ineffizientes, bürokratisches und altersdiskriminierendes System. Die Zustände in den "Heimen", der Personalmangel, die miserablen Arbeitsbedingungen und Gehälter der Pflegenden, der niedrige Ausbildungsstand - alles ist seit Jahrzehnten bekannt. "40.000 Pflegestellen unbesetzt, meldete die Presseagentur epd bereits 2002."

Das Geschwalle vom Personalmangel oder vom "neuen Pflegeverständis", das die Kanäle verstopft, dient lediglich zur Begründung weiterer Preissteigerungen in der Pflegeversicherung.

In den letzten Jahrzehnten hat die Angst der Menschen davor, ins "Heim" zu müssen, kein bißchen abgenommen. "Menschenunwürdig, aber im Neubau." "Gefängnissinsassen werden besser betreut als Bewohner von Altenheimen". "Wer ins Heim muss, hat die Wahl zwischen Scheintod und Notschlachtung." "Entzug von Selbstbestimmung und Freiheit". "Ungerechtfertigte Festsetzung von Pflegestufen durch den medizinischen Dienst". "Medizinischer Dienst arbeitet nicht am Menschen, sondern an Kosten orientiert." "Gespräche können im Leistungskatalog nicht abgerechnet werden" "Heime werden für das Personal, nicht für die Bewohner ausgestattet.

Altersdiskriminierung in der Pflege betrifft vor allem Frauen. Sie sind es, die, nach dem Tod des Partners, den sie oft jahrelang zu Hause gepflegt haben, ohne jede verwandtschaftliche Unterstützung in einem "Heim" landen, und zwar in dem, wo gerade ein Bett frei ist. Das Gebiss ist auf Nimmerwiedersehen im Krankenhaus verschwunden, die PflegerInnen wechseln ständig, alle sind immer in Hetze, das Essen schmeckt wie eingeschlafene Füsse, welche Medikamente man warum, oder warum nicht bekommt, bleibt stets unbeantwortet, und die Vorlagen zum Pinkeln sind abgezählt. Die Häufigkeit von Liegegeschwüren (Dekubitus) ist erschreckend.

Nun also wieder eine Reform. Die derzeit anstehende Reform der Pflegeversicherung geht auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP zurück. Sie hat den Titel "Wachstum. Bildung.Zusammenhalt." Kapitel III trägt die Überschrift "Sozialer Fortschritt durch Zusammenhalt und Solidarität". Die Pflegeversicherung wird unter Punkt 9.2 und der Überschrift "Weiterentwicklung der Pflegeversicherung" behandelt.
Da heißt es:
"Jeder Mensch hat das Recht, in Würde gepflegt zu werden. Um dies zu ermöglichen, benötigen die Pflegenden Zeit für die Pflegeleistungen sowie für persönliche Ansprache und Zuwendung.

Pflegende Angehörige und Menschen in Pflegeberufen pflegen täglich mit großem beruflichem und persönlichem Engagement. Wir werden die Rahmenbedingungen für Pflegende und Leistungsanbieter konsequent überprüfen und entbürokratisieren, damit der eigentlichen Pflege am Menschen wieder mehr Zeit eingeräumt wird.

Um den Familien die Chance zu geben, Erwerbstätigkeit und die Unterstützung der pflegebedürftigen Angehörigen besser in Einklang zu bringen, wollen wir mit der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst bei Pflege- und Arbeitszeit verbesserte
Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf entwickeln.

Wir wollen ein Berufsbild in der Altenpflege attraktiver gestalten. Darüber hinaus wollen wir die Pflegeberufe in der Ausbildung durch ein neues Berufsgesetz grundlegend modernisieren und zusammenführen.

Wir werden dafür sorgen, dass ausländische Hilfskräfte ebenso wie pflegende Angehörige oder deutsche Hilfskräfte auch notwendige pflegerische Alltagshilfen erbringen können.

Die Pflege muss sich noch mehr an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientieren. Durch mehr Transparenz bei Leistungsangeboten, deren Preis und Qualität erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Möglichkeit, Leistungen und Leistungserbringer flexibler auszuwählen. Dabei sollen sie verstärkt zwischen Sachleistungen und Geldleistungen] wählen können.

Die Förderung des Aufbaus der Pflegestützpunkte läuft aus. Bei der Qualitätsprüfung muss die Ergebnisqualität Vorrang vor der Strukturqualität haben.

Wir wollen eine neue, differenziertere Definition der Pflegebedürftigkeit. Damit schaffen wir mehr Leistungsgerechtigkeit in der Pflegeversicherung. Es liegen bereits gute Ansätze vor, die Pflegebedürftigkeit so neu zu klassifizieren, dass nicht nur körperliche Beeinträchtigungen, sondern auch anderweitiger Betreuungsbedarf (z.B. aufgrund von Demenz) berücksichtigt werden können. Wir werden die
Auswirkungen dieser Ansätze auf die Gestaltung der Pflegeversicherung und auch die Zusammenhänge mit anderen Leistungssystemen überprüfen.

Spiegelbildlich zu der besseren Abbildung des Leistungsbedarfes müssen Wohn- und Betreuungsformen zur Verfügung stehen, die an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientiert sind, wie z. B. Wohngemeinschaften für Demenzkranke]. Unser Ziel ist eine ergebnisorientierte und an den Bedürfnissen der Menschen orientierte, selbstbestimmte Pflege.

Die Pflegeversicherung bleibt ein wichtiges Element der sozialen Sicherung. Die Pflegebedürftigen müssen auch künftig angemessene Pflegeleistungen zu einem bezahlbaren Preis erhalten. In der Form der Umlagefinanzierung kann die Pflegeversicherung jedoch ihre Aufgabe, allen Bürgern eine verlässliche Teilabsicherung der Pflegekosten zu garantieren, auf Dauer nicht erfüllen. Daher brauchen wir neben dem bestehenden Umlageverfahren eine Ergänzung durch Kapitaldeckung, die verpflichtend, individualisiert und generationengerecht ausgestaltet sein muss. Eine interministerielle Arbeitsgruppe wird dazu zeitnah einen Vorschlag ausarbeiten.

Die Veränderung in der Finanzierung eröffnet Chancen, die Leistungen der Pflegeversicherung langfristig zu dynamisieren und die Pflegebedürftigkeit – auch zugunsten von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wie z. B. Demenz – neu zu definieren.

Alle Bemühungen um eine finanzielle Absicherung des Pflegerisikos im Rahmen der Pflegeversicherung entbinden den Einzelnen aber nicht davon, seine Eigenverantwortung und Eigeninitiative zur Absicherung des Pflegerisikos und zur Gestaltung der Pflege wahrzunehmen."

Wir lernen: Alles wird besser, alles wird gut und die Versicherungswirtschaft soll Pflegeversicherungen verkaufen!!!.

Nicht im Koalitionsvertrag, sondern im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 14. März 2008, das SPD und CDU gemeinsam auf den Weg gebracht haben, heißt es: Ab dem Jahr 2015 wird alle drei Jahre eine Dynamisierung der Leistungen durch die Bundesregierung geprüft. Die Leistungen der Pflegeversicherung können, müssen aber nicht - an die Preisentwicklung (sprich Inflation) angepasst werden.

Es ist Zeit, dass der Stein sich zu blühen bequemt. Paul Celan.

Link: Pflegeversicherung: Träger kassieren, aber bilden nicht aus
Quelle: Koalitonsvertrag CDU,CSU,FDP 24.10.2009