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Goldene Falte 2010 für DemonstrantInnen gg. Stuttgart 21

17.11.2010 - von Hanne Schweitzer

Die DemonstrantInnen gegen Stuttgart 21 erhalten den Ehrenpreis Die Goldene Falte 2010, weil sie das Politiker- und Mediengeplapper vom "Generationenkonflikt" Lügen strafen. Die DemonstrantInnen gegen Stuttgart 21 belegen, dass die Veränderung der Selbstwahrnehmung vom "mir zählet nix" (wir sind nichts wert) zum "mir send`s doch" (auf uns kommt es an) in jedem Lebensalter funktionieren kann.

Es sind junge und alte BürgerInnen, die gegen Stuttgart 21 auf die Strasse oder jeden Abend um sieben zum Schwabenstreich vor die Haustür gehen. Es sind alte wie junge BürgerInnen, die ihrem Unwillen über eine Politik Ausdruck geben, die sie nicht billigen. Dazu braucht es Courage und Ideenreichtum, Offenheit und Lernbereitschaft, Zuverlässigkeit und Ausdauer.

Wie alt jemand ist, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Was zählt, ist das gemeinsame, generationenübergreifende Ziel: Die Verhinderung von Stuttgart 21! Die Preisträger der Goldenen Falte 2010 erleben als unzumutbar, was Baden-Württemberg, die Deutsche Bahn AG, der Verband Region Stuttgart, die Stadt Stuttgart, der Bund und die Immobilienspekulanten entschieden und geplant haben: Eines der so called innovativsten und umfassendsten Bahn- und Infrastrukturprojekte Europas.

"Stuttgart 21" ist eine Chiffre. Tschüss Jugendwahn. Servus Altersdiskriminierung. Adieu demografische Herausforderung.

Die Zukunft gehört der selbstorganisierten Altersmelange.

Das Büro gegen Altersdiskriminierung hat den Ehrenpreis „Die Goldene Falte“ in diesem Jahr zum sechsten Mal verliehen. Mit der Goldenen Falte werden alle zwei Jahre Konzepte, Projekte, Texte oder Werbungen ausgezeichnet, die Altersklischees widerlegen und negativen Altersbildern Positives entgegensetzen. Es geht also NICHT darum, wer die Zielgruppe Senioren am besten bedient.

Die Gewinner der Goldenen Falte werden stets an Buß- und Bettag bekanntgegeben. Dieser Feiertag wurde 1995 (ausser in Sachsen) als arbeitsfreier Tag gestrichen. Anlass war die Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Durch einen Tag Mehrarbeit der ArbeitnehmerInnen wurden die Arbeitgeber auf diese raffinierte Weise von ihrem hälftigen Anteil an der Pflichtversicherung befreit.

Die Abschaffung von Buß- und Bettag markiert den Ausstieg der Arbeitgeber aus der paritätischen Finanzierung der Sozialversicherungen. Auch in Sachsen. Dort ist Buß- und Bettag zwar noch ein Feiertag, dafür werden den sächsischen ArbeitnehmerInnen aber 0,5 Prozent ihres Bruttoarbeitsentgelts für die Pflegeversicherung zusätzlich abgezogen. 0,5 Prozent sind jedoch mehr als die Kosten eines Arbeitstages. Weil das ein finanzieller Vorteil für die Arbeitgeber ist, kam es zu einer Klage. Das Bundesverfassungsgericht entschied: Im Gesamtkontext der Einführung der Pflegeversicherung sei das für ArbeitnehmerInnen zumutbar.

Link: Die Goldene Falte
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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