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Altersgrenzen in Berliner Rechtsvorschriften

30.09.2010

Dem Abgeordnetenhaus in Berlin wurde vom Senat ein Bericht zu Altersgrenzen in den Berliner Rechtsvorschriften vorgelegt, der unter der Federführung der Berliner Landesantidiskriminierungsstelle erarbeitet wurde. Aus den insgesamt 1.300 Berliner Rechtsvorschriften (!) wurden dazu rund 140 altersbezogene Normen herausgefiltert und bewertet. Dabei handelte es sich um 53 % Höchstaltersgrenzen und um 47 % Mindestaltersgrenzen.

So ist beispielsweise die Wählbarkeit für die ehrenamtliche Tätigkeit in einer Schiedskommission an ein Mindestalter von 30 Jahren und an ein Höchstalter von 70 Jahren gebunden. Auch das Bezirksamts-Mitglieder-Gesetz zieht in beiden Richtungen Grenzen: zur Stadträtin oder zum Stadtrat kann nur gewählt werden, wer mindestens 27 Jahre oder höchstens 57 Jahre alt ist.

Den Bericht (Drucksache 16/3408 vom 26.08.2010 16. Wahlperiode) an das Berliner Abgeordentenhaus finden Sie als PDF unter: Link

Link: Schleswig-Holstein: Koalition will Altersgrenzen aufheben…
Quelle: LADS