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Wissenschaftsfreiheit und Universität

26.07.2010

Humboldt Forum Recht hat einen neuen Beitrag von Professor Ulrich Karpen zu den "neuen Instrumenten der Hochschulfinanzierung - Deutsche Universitäten und die Wissenschaftsfreiheit" veröffentlicht.

Für die Finanzierung der Hochschulen ist der Staat maßgeblich verantwortlich, zugleich sind die Universitäten in Deutschland seit Jahrzehnten unterfinanziert, wobei sich dieser Trend fortsetzt. Die BRD gibt auch im internationalen Vergleich wenig Geld für ihre Bildung aus und lag damit etwa in einem OECD-Vergleich im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) an nahezu hinterster Position. Dabei wären weit umfangreichere staatliche Investitionen in Bildung und höhere Qualifikation erforderlich und nutzbringend für den Einzelnen, die Gemeinschaft und die Volkswirtschaft, das gilt für die Erstqualifikation, wie auch die Weiterbildung.

In seinem Beitrag befasst sich Professor Karpen mit dem für das Hochschulbildungssystem bedeutenden Thema der Finanzierung. Ausgehend von einem Rückblick in die jüngere Geschichte der deutschen Universität und Besprechung der heutigen Situation, untersucht der Verfasser detailliert die universitären Finanzierungsquellen, hier zunächst die regulären staatlichen Mittel (Etatfinanzierung), sodann die Hochschuleigenmittel und abschließend die Drittmittel.

Dabei kritisiert der Autor ganz grundlegend den „Bologna-Prozess“, der als erzwungene Vereinheitlichung des Europäischen Hochschulsystems ohne hinreichende Rechtsgrundlage einen unangemessen hohen Preis fordert. Eben dieser „Bologna-Prozess“ verringere die Gegenstände der Lehre und entwickle „Module“, die an sich wissenschaftsfremde, technokratische Mittel sind. Die weitgehende „Rationalisierung“ der Hochschule hat jedoch ihre (verfassungs-) rechtlich gezogenen Grenzen, in erster Linie durch die individuelle Wissenschaftsfreiheit, ergänzt und gestützt durch die korporative Wissenschaftsfreiheit, als „Grundrecht der Universität“. Ein starker Art. 5 III GG gibt dem Wissenschaftler ein Recht auf Abwehr staatlicher und hochschulischer Eingriffe. Er verpflichtet darüber hinaus Staat und Hochschule, den Wissenschaftl er vor Übergriffen Dritter zu schützen und die organisatorischen und finanziellen Bedingungen für die Grundrechtsausübung zu schaffen - letzteres bedingt das Prinzip wissenschaftlicher Selbstverwaltung.

Professor Karpen stellt im Beitragsverlauf neue Finanzierungsmethoden vor, weist auf Gewinne und Gefahren hin, betont die Ansprüche auf staatliche Grundfinanzierung der Lehrenden und Studierenden, spricht sich dabei ganz grundsätzlich gegen Studiengebühren aus und unterstreicht die bewährte Funktion des BAFÖG-Systems. Stipendien können das Finanzierungssystem lediglich ergänzen, dürfen die breite öffentliche Förderung jedoch nicht ersetzen. Nach der Darlegung der Arten von Hochschuleigenmitteln, werden Zulässigkeit, Formen der Erschließung und Bewirtschaftung besprochen, Reform-Möglichkeiten und Grenzen aufgezeigt. Die Finanzierungsquelle der Drittmittel wird schließlich hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und Quellen, einzelner Formen von Drittmittelforschung und (wissenschafts-) rechtlichen Grenzen von Forschungssponsoring untersucht. Dabei spricht sich der Autor im Spannungsfeld von Freiheit der Bewertung von Forschungsergebnissen und Publikationsverzicht für eine Förderung öffentlich zugänglicher Drittmittelforschung (open access) gegenüber solcher aus, die allein den Interessen des Auftraggebers zugute kommt – denn das Öffentlichkeits- und Transparenzgebot ist ein Lebensprinzip der Wissenschaft! Zum Abschluss seines Beitrages würdigt der Autor die Drittmittelfinanzierung in 10 prägnanten Thesen, die damit zugleich wegweisende Forderungen darstellen.
Den Kommentar können Sie abrufen unter: Link/index.html

Link: KfW: Altersdiskriminierung bei Studienkrediten
Quelle: PM Humboldt Forum Recht, 15.7.2010

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