Diskriminierung melden
Suchen:

Ehepaare im Alter schlechter gestellt als eheähnliche Gemeinschaft

27.05.2010 - von B.R.

Ehepaare werden im Alter wegen ihres Familienstandes anders - finanziell schlechter - behandelt, als eheähnliche Gemeinschaften.

Beispiel Ehepaar:
Ein Ehepaar lebt im eigenen Haus. Ein Ehepartner wird pflegebedürftig. Da die ambulante Pflege nicht ausreicht, muss der Ehepartner in einem Alten- und Pflegeheim dauerhaft stationär untergebracht werden. Zunächst können die Heimpflegekosten noch von dem vorhandenen Vermögen und dem laufenden Einkommen bezahlt werden. Nach einem Zeitraum ist das Vermögen aber bis auf den Vermögensschonbetrag aufgebraucht, so dass Sozialhilfe für die Heimpflege benötigt wird.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird Sozialhilfe gewährt unter Berücksichtigung eines Kostenbeitrags, den der zu Hause lebende Ehegatte zahlen muss. Der zu Hause lebende Ehegatte wird dann - obwohl eigentlich nicht sozialhilfebedürftig - einem Bezieher von Sozialhilfe/ Grundsicherung in etwas gleichgestellt. Da ein eigenes Haus vorhanden ist, fallen natürlich auch einige Kosten für Reparaturen/Instandhaltungen an. Wovon können die dann noch bezahlt werden?

Beispiel Eheähnliche Gemeinschaft:
Mann und Frau leben unverheiratet, also in eheähnlicher Gemeinschaft, in einer gemeinsamen Wohnung. Sie blieben unverheiratet, um den Vorteil der Witwen-/Witwerrenten nicht zu verlieren. Irgendwann muss der Mann dauerhaft in ein Alten- und Pflegeheim aufgrund erheblicher Pflegebedürftigkeit. Da die beiden unverheiratet gewesen sind, muss bei Sozialhilfebedürftigkeit für die Heimpflege nicht einer für den anderen aufkommen. Die Rente des Mannes ist für die Heimunterbringung einzusetzen. Die zu Hause lebende Gefährtin hat während des Zusammenlebens die Vorteile einer Ehefrau genossen (vielleicht hatten die beiden auch noch 4 Renten: 2 x Altersrente, 1 x Witwenrente, 1 x Witwerrente), aber nachdem nun der Lebensgefährte im Heim ist, hat sie finanziell keinerlei Verpflichtungen, ganz im Gegensatz zu einer Ehefrau, die über eigene Einkünfte verfügt.

Analog verhält es sich auch bei den Bestattungskosten. Eheleute müssen füreinander aufkommen. Eheähnliche Gemeinschaften nur dann, wenn sie Erben geworden sind.

Link: Stat. Bundesamt: Altersarmut ist da
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Finanzen:
14.05.2010: Staatsverschuldung - was kann passieren?
12.05.2010: Norisbank: Widersprüchliche Aussagen wg. Kreditvergabe
13.04.2010: Zusatzbeitrag von Witwenrente - warum?

Alle Artikel zum Thema Finanzen