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Schweiz: Töten als medizinische Dienstleistung

Schweiz - 28.07.2003

Die Akademie für Medizinische Wissenschaften (SAMW), die von der Schweizer Ärzteschaft und den medizinischen Fakultäten getragen wird, öffnet seit Juni 03 der Euthanasie Tür und Tor.

Die entsprechende Richtlinie der Schweizer Akademie trägt den Titel: „Behandlung und Betreuung von älteren, pflegebedürftigen Menschen“.

Darin werden alle in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Hospizen tätigen Ärzte der Schweiz verpflichtet, aktiv an den Vorbereitungen zu „Suizid unter Beihilfe eines Dritten“ mitzuwirken.

Die Richtlinien argumentieren nicht mit dem Wohl oder Willen des Patienten, sondern mit der Demografie.

Die „Tötungsbeihilfe“ oder Euthanasie soll von externem Personal geleistet werden. Das Personal „einer Institution der Langzeitpflege“ sei aus „Rücksichtnahme auf die übrigen Bewohner“ nicht an der „Vorbereitung oder Durchführung“ der Sterbehilfe zu beteiligen.

Die Möglichkeit der Sterbehilfe wurde vom Schweizer Staat bereits 1918 eingeräumt.

Laut Gesetz gilt nicht nur "die Überredung zum Selbstmord", sondern auch ""die Beihilfe bei einem solchen" als eine "Freundestat".
Strafbar macht sich bis heute nur, wer aus selbstsüchtigen Motiven handelt.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=361
Quelle: Süddeutsche Zeitung 28.7.2003

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