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Kinderdiskriminierung: Wir haben Null zu sagen

07.05.2010 - von T.D.

Von Kindern zwischen 12 und 18 wird zu viel erwartet. Sie sollen zur Schule gehen, sie sollen Sport treiben, sie sollen die bestmögliche Schule nehmen, und dann sollen sie noch Spaß haben. Wie denn, wie viel Zeit hat man als Mensch schon. Von den Schulen wird erwartet, dass sie Morgens aufstehn, zwischen 5 und 7 Uhr, dann sollen wir zur Schule gehen, dann bis zwei oder 4 Uhr dort lernen. Dann sollen wir zu Hause Hausaufgaben machen und dann bis 8 Uhr lernen und dann sofort ins Bett zum Schlafen legen. Und am Wochenende ist nicht mal ein bisschen Freizeit fällig sondern extra Lernzeit, um noch schneller noch mehr sinnloses Zeug zu lernen.

Kinder zwischen 14 und 18 haben Null zu sagen, also entscheiden die Eltern über das Schicksal der Kinder, um uns etwas Gutes zu tun. Aber wenn man nicht seinen Traum verwirklicht, dann ist das doch nichts Gutes für uns. Ich meine damit: Wenn jemand anderes meint, du sollst Richter werden, weil das ein guter Job ist, aber man viel lieber Schreiner werden möchte. Die Eltern sagen aber, dass Richter ein viel besserer Job für mich ist, weil ich die Chance dafür habe. Aber dann entscheiden sie für mich, aber letztendlich muss ich doch den Job ausüben und nicht sie.

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16.7.2010

Die UN-Kinderrechtskonvention wird 18 Jahre nach ihrer Ratifizierung nunmehr in der Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt anerkannt. Die in der Konvention
verankerten Kinderrechte gelten für alle in Deutschland lebenden Kinder unabhängig von ihrer Nationalität oder Herkunft.

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat den Beschluss des Bundeskabinetts vom 3. Mai 2010, die Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen, gestern beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in New
York hinterlegt.

Jetzt sind weitere bundes- und landesgesetzliche Regelungen z.B. im Aufenthalts-, Asyl- und Sozialrecht notwendig, um die Gleichstellung tatsächlich zu gewährleisten. Entsprechend Artikel 3 der
UN-Kinderrechtskonvention ist bei allen Entscheidungen das Wohl der Kinder vorrangig. Insbesondere sind Flüchtlings- und Migrantenkindern in vollem Umfang diejenigen Leistungen zu gewähren, die deutsche Kinder bekommen. Sie
müssen auch die gleichen Chancen auf Bildung und medizinische Hilfe erhalten.

Der Deutsche Juristinnenbund djb ist Mitglied der National Coalition für die UN-Kinderrechtskonvention
in Deutschland (NC), die sich für die Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland einsetzt und auf Mängel der Umsetzung der Kinderrechtskonvention
in Deutschland aufmerksam macht.

D e u t s c h e r J u r i s t i n n e n b u n d e . V .
Jutta Wagner - Präsidentin - Anke Gimbal - Geschäftsführerin - geschaeftsstelle@djb.de
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Link: Kinderrechte und Wirklichkeit
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung, PM djb, 16.7.2010

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