29.04.2010
Wie die Presseagentur afp am 28.4.2010 meldete, hat Generalanwältin Verica Trstenjak dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein Rechtsgutachten zum Thema tarifliche Altersgrenzen (Zwangsrentenalter) vorgelegt.
Darin vertritt sie die Meinung, dass tarifliche Altersgrenzen in der Regel mit EU-Recht vereinbar seien,wenn das nationalstaatliche Recht den Tarifparteien entsprechende Rechte einräume. Voraussetzung dafür seien sachliche Gründe, die im Tarifvertrag aber nicht unbedingt ausdrücklich genannt sein müssten. Ein zulässiger Grund sei es beispielsweise, den Arbeitsmarkt zu entlasten. Allerdings müsse gerichtlich überprüfbar sein, ob dieser Grund in der betreffenden Branche auch tatsächlich greife. Das Urteil wird für den Sommer erwartet.
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