15.04.2010
Zwei Stellenanzeigen in der Printausgabe des Kölner Stadt-Anzeigers nehmen Bezug auf ein erwünschtes Alter der Bewerber und verstoßen damit gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz. Das Gesetz verbietet die Altersdiskriminierung bei der Stellenausschreibung.
In der Rubrik Handwerk/Gewerbe heißt es: "Wir suchen ab sofort junge, motivierte Schreiner mit Messebauerfahrung, die unser Team durch selbstständiges und durchdachtes Arbeiten unterstützen können." Nicht nur ältere, auch weibliche Bewerberinnen sind demnach unerwünscht. Auch das ist ein Verstoße gegen das AGG.
In der Rubrik Dienstleistungsberufe ist zu lesen: "Beifahrer/Tourenhelfer m/w von 18-26 J.- auch Ungelernte per sofort gesucht".
Beide Verstöße gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz belegen den geringen Kenntnisstand sowohl vieler Arbeitgeber, als auch den der Damen und Herren in der Anzeigenabteilung der Zeitung!
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