Diskriminierung melden
Suchen:

Beifahrer: Maximal 26 Jahre

15.04.2010

Zwei Stellenanzeigen in der Printausgabe des Kölner Stadt-Anzeigers nehmen Bezug auf ein erwünschtes Alter der Bewerber und verstoßen damit gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz. Das Gesetz verbietet die Altersdiskriminierung bei der Stellenausschreibung.

In der Rubrik Handwerk/Gewerbe heißt es: "Wir suchen ab sofort junge, motivierte Schreiner mit Messebauerfahrung, die unser Team durch selbstständiges und durchdachtes Arbeiten unterstützen können." Nicht nur ältere, auch weibliche Bewerberinnen sind demnach unerwünscht. Auch das ist ein Verstoße gegen das AGG.

In der Rubrik Dienstleistungsberufe ist zu lesen: "Beifahrer/Tourenhelfer m/w von 18-26 J.- auch Ungelernte per sofort gesucht".

Beide Verstöße gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz belegen den geringen Kenntnisstand sowohl vieler Arbeitgeber, als auch den der Damen und Herren in der Anzeigenabteilung der Zeitung!

Link: Senior Project Manager/in bis ca. Ende 20
Quelle: Kölner Stadt-Anzeigers vom 14.April 2010, Seite R6

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Arbeit:
15.04.2010: Künstler-Stipendien: Jung oder unter 40
13.04.2010: Geschäftsstellenaufbau: Max. 26 Jahre
12.04.2010: Nachhilfelehrer über 40 unerwünscht

Alle Artikel zum Thema Arbeit