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Zusatzbeitrag von Witwenrente - warum?

13.04.2010

Ich beziehe eine Witwenrente und bin berufstätig und arbeite. Sowohl von der Rente als auch von meinem Gehalt bezahle ich Solidaritätszuschlag, Rentenversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge. Nun verlangt meine Krankenkasse auch noch acht Euro im Monat von mir. Wieso bezahle ich auch von der Witwenrente-Rente diese Sozialabgaben? Wieso zahle ich diese doppelt? Wo kann ich hierzu etwas nachlesen?
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Im Alterseinkünftegesetz und im Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) vom 14. November 2003.

Von Interesse könnte in diesem Zusammenhang auch die Folgende Information über das Geldausgebeverhalten der Gesetzlichen Krankenkassen sein: Im letzten Jahrzehnt wurden die sieben Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenkassen aufgelöst. Seit 2009 gibt es nur noch einen einzigen davon, mit Sitz in Berlin. Dort arbeiten zur Zeit ca. 200 Mitarbeiter.
Die Auflösung der sieben anderen Verbände hat nun aber NICHT dazu geführt, dass für die Versicherten der Krankenkassenbeitrag preiswerter geworden wäre. Im Gegenteil. Weil für die MitarbeiterInnen der sieben Verbände bis Ende 2012 betriebsbedingte Kündigungen untersagt wurden, wird der sogenannte Bürokratieabbau für die Beitragszahler sogar teurer. Zum einen wegen der Mitarbeiter, denen eine Kündigung erspart bleibt, zum anderen aber deshalb, weil z.B. der aufgelöste und aufgabenlose Spitzenverband der AOK von Bonn nach Berlin umgezogen ist, um dort mit 350 MitarbeiterInnen Lobbyarbeit zu betreiben. Ebenfalls nach Berlin gezogen ist der Verband der Ersatzkrankenkassen. Der IKK-Bundesverband hat nach seiner Auflösung einen neuen Verein, den IKK e.V. mit bescheidenen 10 Mitarbeitern für die Lobbyarbeit gegründet. Aber auch das kostet. Bei der Techniker Krankenkasse musste 2009 z.B. jede/r Versicherte/r für den neuen Spitzenverband der Krankenkassen 1,01 Euro bezahlen. Für den aufgabenlosen und überflüssigen Spitzenverband der Techniker Krankenkasse wurde der Anteil pro Versichertem zwar von 3,05 auf 2,69 Euro reduziert, aber 2,69 müssen wieter gezahlt werden. Da 1,01 Euro plus 2,69 Euro nach Adam Riese aber immerhin 3,70 Euro ergibt, zahlt jedes Mitglied der Technikerkasse 20 Prozent mehr als vorher!

Link: Kopfpauschale: Einführung kostet eine Milliarde Euro
Quelle: DasErste.de - Plusminus - Gesundheitsreform (19.07.2009)

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