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Pensionskasse: Was ist mit den 18-25Jährigen?

Schweiz - 09.03.2010 - von R. Lehmann

Ab dem 18. Altersjahr ist jeder Arbeitnehmer in der Schweiz AHV-pflichtig (Alters- und Hinterlassenenversicherung). Aber kein Arbeitnehmer hat zwischen dem 18. und 25. Altersjahr Lohnabzüge für die Pensionskasse/BVG zu entrichten. Es fehlen letztendlich in dieser Periode volle sieben Jahre an Einzahlungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in diese Sozialwerke ...

Lehrlinge, Studierende, Praktikanten, sämtliche Arbeitnehmer/innen usw. zahlen ab dem 18. Altersjahr AHV, warum nicht auch gleich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge ins BVG, in die Pensionskasse? Hier, meine ich, versagt die Politik. Bevor man also Diskussionen über den Umwandlungssatz führt, müsste zuerst dieser Misstand korrigiert werden. Das von jedem einzelnen so zusätzlich angehäufte Kapital würde ihm im Alter zugutekommen. Ich habe noch keine Person zwischen 18 und 25 angetroffen, welche "freiwillig" eine Einzahlung in eine PK oder in eine andere Vorsorge leistet. Ohne Zwang geht da gar nichts. Und von Arbeitgeberseite ist ebenfalls auf Freiwilligerbasis nichts zu erwarten.

Auf der einen Seite wird die Angst geschürt, die Renten der jungen Generation seien nicht genügend gesichert. Auf der anderen Seite wird vergessen, dass die Einnahmenseite in den Pensionskassen, im BVG auch zu berücksichtigen ist.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2703
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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