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AGG-Verband beabsichtigt strategische Klagen

13.01.2010 - von BUG e.V.

Das neu gegründete Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG) e.V. mit Sitz in Berlin, bietet Betroffenen, die sich vor Gericht gegen Diskriminierung zur Wehr setzen wollen, juristischen Beistand an: Bevorzugt in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Zugang zu Waren und Dienstleistungen.
Schwerpunkt der Aktivitäten des Vereins werden dabei
Diskriminierungsklagen sein, die über die individuelle Situation
der betroffenen Person hinaus, einer gesamten Gruppe zugute kommen - sogenannte strategische Klagen.
Strategische Klagen sollen, wie alle anderen Klagen vor Gericht, dem Kläger/der Klägerin zu seinem/ihrem Recht verhelfen. Strategische Klagen zielen aber darauf ab, nicht nur Recht für eine individuelle Person, sondern für eine ganze Gruppe, die vom gleichen Sachverhalt betroffen ist, zu erlangen (Musterklagen). Die strategische Weiterentwicklung und Klärung des Diskriminierungsschutzes ist für
den Verein dabei von besonderem Interesse.
Die MitarbeiterIn des Vereins schätzt zuerst ein, ob der erlebte Vorfall im Rahmen eines Gerichtsprozesses Erfolg verspricht. Danach wird entlang fester Kriterien eingeschätzt, ob eine finanzielle Unterstützung erfolgen kann. Dabei muss beachtet werden, dass eine Diskriminierung innerhalb von zwei Monaten nach dem Vorfall geltend gemacht werden muss. Entscheidet sich der Verein BUG, eine Klage im Rahmen des AGG zu unterstützen, wird ein/e zugelassene/r und kompetente/r Anwalt/Anwältin, die/der mit dem Verein kooperiert, die Rechtsvertretung vor Gericht übernehmen. BUG e.V. wird dann gemeinsam mit dem/der Anwalt/Anwältin und dem Mandanten/
der Mandantin das Vorgehen abstimmen. Nur wenn die Mitarbeiter des Vereins BUG der Übernahme einer Klage zugestimmt haben, übernimmt der Verein die Bezahlung eines/r erfahrene/n Anwalt/Anwältin. Sollte der Fall vor Gericht verloren werden, übernimmt der Verein die Kosten, sofern keine anderen Mittel genutzt werden können. Falls nötig und erfolgversprechend, soll nach einer verlorenen Klage eine weitere gerichtliche Instanz anvisiert werden.

Welchen rechtlichen Rahmen bietet das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Das AGG verbietet Diskriminierung insbesondere: beim Zugang zum Arbeitsmarkt oder zu selbständiger Beschäftigung,
einschließlich der Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, und beim beruflichen Aufstieg; dies gilt unabhängig vom Tätigkeitsfeld und der beruflichen Position; in Bezug auf die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, bei der Berufsberatung und der Berufsbildung, bei der Mitgliedschaft in Berufsverbänden
beim Sozialschutz, der sozialen Sicherheit und dem Gesundheitsschutz, bei sozialen Vergünstigungen, in der Bildung und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen einschließlich Wohnraum.

Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V.
Vera Egenberger,Geschäftsführerin
Bülowstrasse 61
10783 Berlin
vera.egenberger@bug-ev.org
Mobile: 0049 15 77 522 17 83
BUG: 0049 (0)30 60 50 33 87
Link

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3134
Quelle: Mail an die Redaktion