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Sozialabbau: Ziel der Europäischen Verfassung?

Europäische Union - 11.12.2003 - von Hanne Schweitzer

Die EU soll durch die Verfassung neue Kompetenzen erhalten. So könnte der Ministerrat der EU künftig auf Vorschlag der EU-Kommission Leitlinien zum Beispiel für die ANGLEICHUNG DER SOZIALEN SICHERUNGSSYSTEME vorschreiben. (Und man kann wohl leider Gift darauf nehmen, dass diese „Angleichung“ sich nicht an den hohen Standards z.B. in Skandinavien orientieren wird, sondern an den lausig niedrigen Standards in den Beitrittsländer!

Der EU wird außerdem die Kompetenz übertragen, die „Grundsätze und Bedingungen“ für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen durch EU-Gesetze zu definieren. Diese Regelungskompetenz reicht von der Wasser- und Energieversorgung bis zum öffentlichen Personennahverkehr und dem GESUNDHEITSWESEN! Das ganze soll in Form einer Dienstleistungsrichtlinie über die Mitgliedstaaten kommen

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=94
Quelle: FAZ 11.12.03

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