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Neues Heimgesetz in Mecklenburg-Vorpommern

06.10.2009

Das Landeskabinett hat am 06.10.2009 das "Einrichtungen-Qualitäts-Gesetz" gebilligt, das auch als neues "Heim-Gesetz" bezeichnet wird. Das neue Gesetz wurde nach der Föderalismusreform I im Jahr 2006 in Mecklenburg-Vorpommern notwendig, weil die Gesetzgebungs-Kompetenz für das Heim-Recht auf die Länder überging. "Das neue Gesetz soll die Selbstbestimmung und die Teilhabe von Pflegebedürftigen und Behinderten stärken, die in Heimen leben", sagte Sozialministerin Manuela Schwesig. Gemeint sind Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen, dazu Einrichtungen für psychisch Kranke. Geändert wurde die Heimaufsicht. Sie liegt nun bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Begründung: In den vergangenen Jahren sind neue Wohn- und Betreuungsangebote auf den Markt gekommen, zum Beispiel ambulant betreute Wohngemeinschaften. Nach dem alten Gesetz unterlagen viele dieser Angebote weder einer Anzeige-Pflicht noch einer Überwachung durch die Heimaufsicht. Dies ändert sich mit dem neuen Gesetz.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2888
Quelle: PM, Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern

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