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Akzenta-Manager: Verurteilung durch BGH bestätigt

04.09.2009 - von Dr. iur.RA Jürgen Klass II 80336 München

Gut ein Jahr nach dem spektakulären Strafurteil des Münchner Landgerichts sind die Ex-Vorstände der inzwischen
insolventen Akzenta AG mit ihren
Revisionsanträgen beim BGH gescheitert. Die Bundesrichter verwarfen den Antrag der Verteidigung auf Neuverhandlung als unbegründet. Damit ist das Strafurteil des Münchner Landgerichts rechtskräftig. Die Haftstrafen sind damit unanfechtbar und endgültig. Zur Erinnerung: Die Verurteilung des kriminellen Trios durch das Landgericht München II vom August des letzten Jahres sorgte für einen Paukenschlag. Wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs wurden Alexander Chmiel zu fünf Jahren und Ulrich Chmiel sowie Alexander Braun zu sechs Jahren und neun Monaten bzw. zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter hatten das hohe Strafmaß vor allem damit begründet, dass die Angeklagten die Kunden über Mittelherkunft und –verwendung täuschten und die Umsatzbeteiligung als getarntes Schneeballsystem anzusehen sei. Der BGH in Karlsruhe stellte fest, dass das Urteil des Münchner Strafgerichts
materiellrechtlich richtig und verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Die Angeklagten müssen somit jetzt mehrjährige Haftstrafen verbüßen. Die Kanzlei Dr. Klüver Dr. Klass & Kollegen, die zahlreiche betroffene Anleger vertritt,misst der Entscheidung des BGH große Bedeutung bei: Nach der rechtskräftigen Verurteilung der Herren Chmiel und Braun ist mit einer zweiten Klagewelle vor den Zivilgerichten zu rechnen. Denn viele Akzenta-Geschädigte hielten sich bislang zurück und wollten vor Beendigung des Strafverfahrens noch nichts zur Durchsetzung ihrer Forderungen gegen die ehemaligen Vorstände unternehmen. Zu beachten ist,dass die Ansprüche bis zum 31.12.2009 zu verjähren drohen, weshalb geschädigte Anleger im Zweifel spätestens bis zum Ablauf dieses Datums aktiv werden sollten.

Der Beschluss des BGH wurde am 18.08.2009 unter dem Aktenzeichen 1 StR 222/09 verkündet.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3162
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung