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Dement, wer 17 km/h zu schnell fährt?

15.07.2009 - von U.S.

Das Landratsamt Berchtesgadener Land hat wegen des Verdachts auf Demenz einen Mann, weil er 17 km/h zu schnell gefahren war, zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (auf eigene Kosten) gezwungen. Bei Nichtbefolgung dieser Anordnung, gegen die es keine Rechtsmittel gibt, wird eine Geldstrafe verfügt und sein Führerschein eingezogen.

Anlaß dieser Maßnahme war eine Meldung der österreichischen Polizei an das Landratsamt, da der Mann in einer benachbarten österreichischen Ortschaft 17 km/h zu schnell gefahren ist. Er hat die entsprechende Strafe bezahlt.

Der sehr rüstige und geistig fitte Mann ist seit 73 Jahren unfallfrei unterwegs und als Schwerstkriegsbeschädigter dringend auf das Auto angewiesen, um die notwendigen Dinge des täglichen Lebens zu erledigen.

Das Landratsamt ist keinem seiner Argumente gefolgt, obwohl bei einem persönlichen Gespräch mit dem Landrat und dem zuständigen Sachbearbeiter versucht wurde, diese Anordnung rückgängig zu machen.

Der altersdiskriminierende Punkt ist: Ein jüngerer Fahrer würde wegen einer einmaligen Geschwindigkeitsüberschreitung von 17 km/h auf keinen Fall dem Generalverdacht einer Demenz ausgesetzt. Er würde auch nicht gezwungen, sich medizinisch-psychologisch untersuchen zu lassen. Und um seinen Führerschein brauchte er auch nicht zu fürchten.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2930
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung