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ARGE: Designer/in 22 -35 gesucht

26.06.2009 - von Hanne Schweitzer

"Es darf doch nicht sein, daß Menschen sich selbst vermieten müssen, um überleben zu können."
Es darf sogar sein, dass die Bundesagentur für Arbeit nur 22 bis 35 Jährigen das Recht auf Selbstvermietung zugesteht.

Die entsprechende Stellenausschreibung erschien am 25.6.09 mit der Referenznummer 10000-1041335006-S. Gesucht wird ein/e Designer/in einer LX Werbeagentur. Was immer eine LX Werbeagentur auch sein mag: Die Bundesagentur für Arbeit demonstriert mit diesem Stellengesuch zum XXXXten Mal, dass sie ungeniert und folgenlos gesetzwidrige Stellenangebote veröffentlichen kann. Sie schwebt sozusagen über dem Allgemeinen Gleichbehandlunggesetz (AGG) aus dem Jahr 2006. Für sie gilt es nicht. Sie wäscht ihre Hände in Unschuld, denn sie gibt ja nur weiter, was andere formuliert haben. Und dafür ist sie nicht verantwortlich. Nein nein.

Paragraf 2 des AGG heißt: Benachteiligungen wegen des Alters sind unzulässig in Bezug auf die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2744
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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