27.05.2009 - von Hanne Schweitzer
Einer 74jährigen Frau, die nur wenig Deutsch spricht, wurde von einem Commerzbankmitarbeiter geraten, Anteile eines geschlossenen Fonds zu kaufen. Nach dem Verlust ihres Geldes hat die Frau die Bank verklagt, weil sie ihrer Beratungs- und Aufklärungspflicht nicht nachgekommen sei.
Das Landgericht Wiesbaden gab der Frau recht. Sie verurteilte die Commerzbank zur Zahlung eines Schadensersatzes von 42.000 Euro plus Zinsen.
Die Commerzbank prüft derzeit die Entscheidungsgründe des Richterspruchs.
AZ: 9 0 46/08
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