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Lufthansa: Pilot hatte viermal das falsche Alter

27.05.2009 - von Name und Anschrift sind der Redaktion bekannt

Viermal in seinem 19jährigen Berufsleben wurde ein Pilot wegen seines Lebensalters bereits diskriminiert. Interessant ist, das es stets in Deutschland passierte, nie in anderen Staaten. Das wirft eine helles Licht auf die Arbeitgeber, die trotz Gesetz noch immer Altersdiskriminierung betreiben.
19 Jahre Berufsleben und viermal das falsche Alter gehabt! Das Fazit des betroffenen Piloten heißt:
"Meine Erfahrungen sind ein gutes Beispiel dafür, daß Erfahrung
und Qualifikation in diesem Land wenig geschätzt werden. Was
nützt ein AGG, wenn ein Konzern sich einfach darüber hinwegsetzen
kann?"


Aber fangen wir am Anfang an:

"Ich bin Flugzeugführer (Pilot) mit knapp 19-jähriger
Berufserfahrung. Bevor ich zu fliegen begann, habe ich ein
Studium der Luftfahrttechnik an der Technischen Universität
abgeschlossen.

Erste Altersdiskriminierung
Nach dem Abschluß war ich zu alt, um bei der deutschen Lufthansa als Pilot ausgebildet werden zu können. Die Altersgrenze lag damals bei 23 Jahren und 364 Tagen.

Also machte ich die Flugausbildung auf eigene Kosten und privat, weil ich wußte, daß bei Lufthansa auch Piloten mit fertiger Lizenz, sogenannte Ready-Entries, eingestellt werden können. Diesmal wurde ich ausnahmsweise nicht wegen des Alters, sondern wegen der Anzahl erforderlicher Flugstunden ausgegrenzt.

Zweite Altersdiskriminierung
Ich bekam dann Arbeit als Pilot in einem anderen Unternehmen und
konnte Erfahrung und Flugstunden sammeln. Immer wieder behielt ich die Lufthansa im Auge. Als nach einigen Jahren wieder eingestellt wurde, diesmal im Frachtbereich, war ich für die dann geltende Altersgrenze von 32 Jahren und 364 Tagen zu alt - nur um ein paar Monate. Aber diese Regeln sind nicht aufgestellt worden, um Ausnahmen zu machen!

Meine Firma wurde dann sogar Bestandteil des Lufthansa Konzerns, aber durch Tarifverträge wurde verhindert, daß ich zur Konzernmutter wechseln konnte.
Um in dieser perspektivlosen Zeit meinen Horizont zu erweitern,
wechselte ich den Arbeitgeber ins Ausland und ich flog u.a. in
Hongkong und Dubai für sehr renommierte Fluggesellschaften immer größere und komplexere Flugzeuge, einschließlich der Boeing 747.

Dritte Altersdiskriminierung
Vor vier Jahren kehrte ich wegen meiner Frau nach Deutschland
zurück. Letztes Jahr, also im Geltungsbereich des AGG, wurde ich von Condor, einer ehemaligen Tochtergesellschaft der Lufthansa aus Altersgründen erst gar nicht zum Einstellungstest zugelassen. Die verantwortlichen Herren waren wochenlang auf Meetings, unterwegs, etc. bis man mir nach Ablauf der 2 Monate eröffnete, daß eine Altersgrenze existiere

Vierte Altersdiskriminierung
Vor zwei Tagen (14.5.09) begann das Einstellungsverfahren für eine neue Tochtergesellschaft der Lufthansa, nämlich Lufthansa Italia*. Auf den Anmeldebildschirmen der Website folgt nach der Abfrage der persönlichen Daten der Abschnitt 'Education'. Dort werden die Flugstunden abgefragt. Danach werden diese und das vorher angegebene Alter gegen die Limits geprüft (die natürlich nicht auf der Website stehen). Man braucht nur ein Alter von mehr als 45 Jahren (oder weniger als 3000 Flugstunden) anzugeben, um folgenden Sreen-Shot zu sehen:

Please note: An application is only possible within the set flight experience (hrs.jet) and age limits. Therefore you can not continue yuur application. In case of doubt please call the Ready Entry Hotline phone. ...

Telefonisch erhielt ich von zwei verschiedenen Personen die Auskunft, daß die Altersgrenze bei 44 Jahren und 364 Tagen liegt, wohlgemerkt für Flugkapitäne, nicht für Kopiloten.

Selbstverständlich erfülle ich sämtliche sonst geforderten
Voraussetzungen. Nach meiner Erfahrung gibt es so etwas weltweit kein zweites Mal. Meine Erfahrungen sind ein gutes Beispiel dafür, daß Erfahrung und Qualifikation in diesem Land wenig geschätzt werden. Was nützt ein AGG, wenn ein Konzern sich einfach darüber hinwegsetzen kann?
Es greifen keine Ausnahmeregelungen des AGG.

Ich bin 49 Jahre alt.
Mit freundlichen Grüßen"

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2683
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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