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Postbeamtenkasse: Akkomodometer-Messung gezahlt

30.05.2009 - von Brigitte Meyer

Die Postbeamtenkrankenkasse hat auch mir die 6,84 Euro auf der Rechnung des Augenarztes nach GoÄ 1203 nicht erstattet. Es handelt es sich dabei um die Messung durch Akkommodometer, die nach dem 60. Lebensjahr nicht mehr übernommen wird. Ich habe mit dem Augenarzt telefoniert, der
hat sich mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt, und siehe da, diese hat den Betrag doch noch zahlen müssen.

Man darf nichts so hinnehmen. Man muss sich wehren, auch bei einem so kleinen Betrag! Ansonsten ist die Postbeamtenkrankenkasse sehr kullant.
Mit freundlichen Grüssen

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2330
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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