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Altenpflegefirma bevorzugt Berufsanfänger

12.03.2009 - von Jürgen Gerstner

Die assist GmbH verdient ihr Geld u.a. mit der Altenpflege. Da möchte man doch meinen, dass dieses Unternehmens sich älteren Mitmenschen gegenüber aufgeschlossen und frei von Altersdiskriminierung verhält. Weit gefehlt! Die Personalpolitik der assist GmbH grenzt ältere Menschen aus.

lm September 2009 hat das Unternehmen eine Stelle für einen Volljuristen ausgeschrieben. Der
der Text der Stellenanzeige machte klar, dass ältere Bewerber keine Chance haben sollten. Denn
angesprochen waren nur Berufsanfänger ("Ihr Profil: Sie haben gerade Ihre
Staatsexamina ... abgeschlossen ....".)

Ich habe mich als Volljurist im Alter von über 50 auf diese Stelle beworben und natürlich
eine Absage erhalten. Daraufhin habe ich die assist GmbH angeschrieben und das Bewerbungsverfahren beanstandet, weil es gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt, da es älteren Bewerbern keine Chance lässt.
Die Reaktion der assist GmbH war typisch für Unternehmen, die bei Einstellungen Altersdiskriminierung praktizieren. Der Vorwurf der Altersdiskriminierung wurde zurückgewiesen, der Wortlaut der Stellenanzeige stelle nicht auf das Alter ab. Begründung: "Auch Quereinsteiger können mit 40, 50 oder 60 Jahren gerade noch ihren Abschluss gemacht haben".

Niemand kennt zwar solche Quereinsteiger, die kurz vor dem Eintritt ins Rentenalter, gerade noch mal eine Ausbildung abschließen, die im Normalfall mindestens acht Jahre dauert. Was sollte das dem (im wirklichen Leben nicht vorkommenden,)
Quereinsteiger auch bringen? Dient eine Ausbildung heutzutage
nicht mehr dazu, am Berufsleben
teilzunehmen und seinen Lebensunterhalt zu verdienen?)
Die assist GmbH jedenfalls hat es dann doch vorgezogen, statt eines solchen Quereinsteigers eine junge Dame einzustellen. Die passt auch besser ins (Führungs-)Team, welches man auf der Website des Unternehmen www.assist.de/unternehmensleitung bewundern kann und ausschließlich
aus jungen, dynamischen Leuten
besteht.

Vor diesem Hintergrund bin ich mir sicher, dass die assist GmbH
auch folgende Stellenanzeige, womit im Jahr 2008 von der assist GmbH mehrere Arzthelfer/innen bzw. Apothekenhelfer/innen gesucht wurden, nicht als
altersdiskriminierend ansieht:
"Ihre Qualifikation: Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung als Arzthelfer/in bzw. pharmazeutisch-kaufmännische Assistent/in und konnten bereits erste Berufserfahrung sammeln.
Unser Angebot: Es erwarten Sie interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle
Tätigkeiten in einem innovativen jungen Team".
Die Welt ist eben voller Quereinsteiger!

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2967
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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06.03.2009: Gerichtshof für Menschenrechte: Altersdiskriminierung
03.03.2009: WIPO praktiziert Altersdiskriminierung
02.03.2009: DAAD praktiziert Altersdiskriminierung

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