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Direktversicherung: Rot-Grüne Regierung ungerecht

16.02.2009 - von F.K. Augsburg

Ich habe 1988 eine Lebensversicherung als Direktversicherung zur zusätzlichen Alteresvorsorge über meinen Arbeitgeber abgeschlossen, welche 2008 zur Auszahlung kam.

Die Beiträge hierfür wurden von meinem Weihnachtsgeld abgezogen und vom Arbeitgeber an die Versicherungsgesellschaft entrichtet. Bei der Fälligkeit des Auszahlungsbetrages wurde mir eröffnet, dass ich für 10 Jahre 1/120 hiervon Krankenkassenbeiträge zu entrichten hätte, obwohl ich seit der Versicherungslaufzeit immer den höchsten Krankenkassenbeitrag aufgrund der Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze entrichtet habe.

Wenn ich seinerzeit eine Lebensversicherung nicht über den Arbeitgeber, oder aber auch privat Krankenversichert gewesen wäre, müsste ich jetzt nicht die zusätzliche Krankenkassenbeiträge abführen.

Ich empfinde das von der damaligen Rot/Grünen Bundesregierung verabschiedete Gesetz ohne Berücksichtigung eines Vertrauensschutzes für alte Verträge als ungerecht auch gegenüber privat abgeschlossenen Lebens-und Krankenversicherungen.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2915
Quelle: Mail an Redaktion