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Entschädigung muss teilweise zurückgezahlt werden

09.12.2008

Ein 47jähriger Mann muss knapp ein Viertel der Entschädigung, die ihm eine Arbeitgeberin wegen einer Altersdiskriminierung gezahlt hatte, zurück erstatten.

Die Arbeitgeberin hatte per Annonce eine/n neue/n MitarbeiterIn "zwischen 30 und 40 Jahren für ein junges Team" gesucht. Der 47 Jährige hatte sich darauf beworben und wurde abgelehnt. Daraufhin schickte er der Arbeitgeberin eine vorformulierte Vereinbarung, mit der er Schadenersatz in Höhe von 2.200 Euro forderte, da er wegen seines Alters diskriminiert worden sei. Die Arbeitgeberin unterzeichnete die Vereinbarung und überwies ihm den Betrag.

Nachdem die Klägerin aber erfahren hatte, dass der 47Jährige auch von zwei weiteren Arbeitgebern eine Entschädigung wg. willkürlich gesetzter Altersgrenzen und Verstoß gegen das AGG verlangt hatte, focht sie die Entschädigungsvereinbarung an und verlangte die Rückzahlung des Geldes.

Vor dem Arbeitgericht Krefeld haben die beiden Parteien einen Vergleich geschlossen. Der 47Jährige erklärte sich bereit, 500 Euro an die Klägerin zu zurückzuzahlen. Diese spendet das Geld an eine gemeinnützige Einrichtung.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2841
Quelle: Arbeitsgericht Krefeld, Vergleich v. 09.12.2008 - 4 Ca 1686/08