15.11.2008 - von Hanne Schweitzer
Ohne Anhörung hat ein Vormundschaftsrichter aus Nürtingen in 47 Fällen den BewohnerInnen von Pflegeheimen Bauchgurte und Bettgitter "verordnet".
Der Richter wurde tätig, ohne die Betroffenen persönlich gesehen oder gesprochen zu haben. Das Gericht in Stuttgart hat den Richter nun zu einer Haft von dreieinhalb Jahren verurteilt. Er war nur aufgefallen, weil die Anhörungsbögen, die er so ausgefüllt hatte, als ob er mit den Pflegebedürftigen persönlich gesprochen habe, Daten auswiesen, an denen die betreffenden Personen schon verstorben waren.
Hier stellt sich die Frage, wer hat den Richter bemüht und hat die Fesselung der PatientInnen verlangt!!! Waren das die Angehörigen, war es das Pflegepersonal? Waren viele Heime involviert, oder konzentrierten sich die gefälschten Anhörungsbögen "nur" auf einige wenige Häuser?
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