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Daimler Betriebsrente: Belastungszuschlag entfällt

13.11.2008 - von Georg Rapp, Ersatzbetriebsrat

Für Beschäftigte die ab dem 1. 1. 07 bei Daimler angefangen haben, werden besondere Belastungen am Arbeitsplatz nicht mehr mit einer höheren Betriebsrente honoriert. Bis zur ERA-Einführung bestimmten
Rangstufen bzw. die Arbeitswerte die Versorgungsgruppe der Daimler Betriebsrente.
Nach der alten analytischen
Arbeitsplatzbewertung entstand ein
Teil der Arbeitswerte aus den Belastungen und Umwelteinflüssen. Faktoren, die seit Einführung von ERA nicht mehr im Grundentgelt, sondern in zusätzlichen Belastungspunkten enthalten sind.

Teilweise dramatische Verluste
Diese spielen im neuen Altersvorsorgesystem aber keine Rolle mehr. Maßgeblich für die Beitragshöhe ist ausschließlich die Entgeltgruppe. Mit teilweise dramatischen Verlusten der Kollegen an besonders belastenden
Arbeitsplätzen. In der Gießerei
hatte ein Staplerfahrer (z.B. im
Schmelzbetrieb) 26 AW, sein vergleichbarer Kollege in PAC nur 21. Wobei die 5 AW einzig und allein aufgrund der mieseren Bedingungen in der Gießerei zustande kamen. Der Gießereikollege hatte mit seinen 26 AW die Versorgungsgruppe 8, der
PAC-Staplerfahrer mit 21 AW nur
Versorgungsgruppe 6. Im neuen Altersvorsorgesystem haben beide unabhängig vom Einsatzort die gleiche Entgeltgruppe + erwerben die gleichen Rentenansprüche.

Auch Gießerei– und Schichtzuschläge weg
Zusätzlich verliert der Gießereiarbeiter auch den Gießereizuschlag, den es im neuen Betriebsrentensystem nicht mehr geben wird. Und damit, dass die Schichtzuschläge unabhängig von tatsächlich geleisteter
Schichtarbeit in den Beitragsgruppen 1-9 verrechnet werden, wird auch Schichtarbeit nicht mehr als eine besonders belastende Arbeitszeit anerkannt.

Wer früher stirbt, ist billiger
Bekanntlich stirbt früher, wer sich durch die Belastungen im Arbeitsleben verschleißt. Nun könnte man auf die Idee kommen, dass diese Kollegen auch weniger Rentenkapital brauchen. Weil sie keine so lange Rentenzeit mehr finanzieren müssen. Unseren Zynikern im Vorstand ist eine solche Sichtweise ja jederzeit zuzutrauen.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2813
Quelle: Alternative, Nr. 57, 13.11.2008

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