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Santander: Autodispo-Pluscard nicht mit 71

10.11.2008 - von Hanne Schweitzer

Herr K. ist Beamter im Ruhestand und als solcher bezieht er eine Pension, er besitzt ein schuldenfreies Haus und Ersparnisse. Das nützt ihm aber nichts, wenn er bei seinem Autohaus eine Autodispopluscard in Anspruch nehmen will.

Dazu ist es nötig, einen Antrag auszufüllen. Herr K. füllt aus, gibt alle Daten an und schickt den Antrag für die Kreditkarte (3%) an die Santanderbank.

In der Antwort von dort heißt es: Leider hat die Prüfung Ihrer Daten zu keinem positiven Ergebniss geführt. Herr K. ist platt, ruft an bei der Santanderbank, will den Grund für diese Ablehnung erfahren. Das Rumgedruckse am Telefon beendet er beherzt mit der Frage: Liegt es an meinem Geburtsdatum? Ja. Herr K. ist 1937 geboren, ist also 71 Jahre alt. Für den Erwerb einer Autodispopluscard ist das zu alt.

Das Allgemeine Gleichnehandlungsgesetz hat diese Art von Altersdiskriminierung nicht verboten.

Zur Erinnerung: Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes und der Bundesrat haben die Initiative von EU-Kommissar Spidla zur Verbesserung des Schutzes vor Diskriminierung ABGELEHNT. Spidla möchte den Schutz vor Diskriminierung auf das Zivilrecht ausdehnen.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2790
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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