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Altersgrenzen im Schuldienst rechtmäßig?

28.10.2008 - von R.T. + Hanne Schweitzer

Ich recherchiere gerade die Möglichkeiten, als Seiteneinsteiger Lehrer zu werden, und auch verbeamtet zu werden. Und da sehe ich, dass das nur etwas für junge Leute ist: Höchstalter in NRW 35 Jahre, in Hessen 45, usw. usw.

Frage: Ist das eigentlich erlaubt, gibt es nicht ein Gesetz gegen Alterdiskriminierung?

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Ja, ein solches Gesetz gibt es. Und § 24 dieses Gesetzes trägt die Überschrift: Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Im Text heißt es:

"Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten unter Berücksichtigung ihrer besonderen Rechtsstellung entsprechend für
1. Beamtinnen und Beamte des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Bundes oder eines Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,

2. Richterinnen und Richter des Bundes und der Länder,

3. Zivildienstleistende sowie anerkannte Kriegsdienstverweigerer, soweit ihre Heranziehung zum Zivildienst betroffen ist."

Sie merken: BeamtenanwärterInnen oder BewerberInnen werden unter 1. nicht explizit genannt. Deshalb muss das wohl erst durchgeklagt werden.

Interessant zu lesen sind dazu in der EU-Richtlinie 78, die Gründe 4, 8 und 25 sowie Artikel 3 (1) und Artikel 6.
Ausserdem: Punkt 3 eines Ausschreibungstextes des Bundesfamilienministeriums unter: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2545

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=1476
Quelle: Mail an die Redaktion

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