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SPD Hessen: Seniorenbeiräte in Gemeindeordnung

12.10.2008 - von SPD Hessen

Die Seniorenbeiräte sollen in der hessischen Gemeindeordnung verankert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion der SPD
für ein Gesetz zur Stärkung der hessischen Kommunen und der
Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene vor:

A. Problem
1. Die Veränderung der Vorschriften über die wirtschaftliche Betätigung
der Kommunen hat sich in der Praxis nicht bewährt. Obwohl
es weder zu unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Betätigungen
hessischer Kommunen gekommen war, die eine Verschärfung der
rechtlichen Bestimmungen gerechtfertigt hätten, wurde den Kommunen die Gewährleistung der Daseinsvorsorge einerseits und die
Ermöglichung notwendiger finanzieller Einnahmequellen andererseits durch die vom Landtag im Januar 2005 mehrheitlich beschlossene Änderung der Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung erheblich erschwert.

2. Des Gleichen hat sich herausgestellt, dass sich die in der Hessischen Gemeindeordnung bestehenden Quoren als zu hohe Hürden erweisen, um eine aktive Beteiligung der Bevölkerung an politischen Meinungsbildungsprozessen außerhalb von Wahlen wirksam
zu ermöglichen. Dies erschwert die politischen Partizipationsmöglichkeiten
durch Bürgerbegehren und Bürgerentscheide und wird dem Anspruch einer sich entwickelnden aktiven Bürgergesellschaft
nicht gerecht.

3. Ferner ist aufgrund der demografischen Bevölkerungsentwicklung festzustellen, dass der Anteil der lebensälteren Menschen an der
Bevölkerung immer mehr zunehmen wird. So ist davon auszugehen,
dass voraussichtlich bis zum Jahre 2030 der Anteil der Menschen, die 60 Jahre und älter sind, in Deutschland auf ca. 35 v.H. der Gesamtbevölkerung angewachsen sein wird.
Daraus folgt, dass sich auch die Kommunen in ihrer Entwicklung
der sich wandelnden Bevölkerungsstruktur zunehmend anpassen und entsprechende infrastrukturelle Weichenstellungen vornehmen müssen.
Die bereits erfolgte Bildung von ca. 115 Seniorenvertretungen auf
der kommunalen Ebene zeigt, dass sowohl bei den kommunalen
Entscheidungsträgern als auch in der Bevölkerung die Notwendigkeit
der politischen Einbindung älterer Menschen erkannt und akzeptiert worden ist.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll und erforderlich,
Seniorenbeiräte in der Hessischen Gemeindeordnung zu verankern.

B. Lösung
1. Die Veränderung der Bestimmungen über die wirtschaftliche Betätigung
der Kommunen ermöglicht es den Kommunen, auch künftig im Rahmen der Daseinsvorsorge ihren finanziellen Eigenanteil an der kommunalen Selbstverwaltung in eigener Verantwortung zu erwirtschaften. Dies stärkt die Leistungsfähigkeit der Kommunen und ist geeignet, die Abgabenlast der Bevölkerung zu reduzieren.

2. Die Absenkung der erforderlichen Quoren bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden erleichtert die Möglichkeit der politischen
Partizipation der Bevölkerung auf kommunaler Ebene in angemessener
Weise.

3. Durch die Absicherung von Seniorenbeiräten innerhalb der Hessischen Gemeindeordnung wird der erforderlichen Beteiligung lebensälterer Menschen an politischen Entscheidungsprozessen auf
kommunaler Ebene Rechnung getragen.

C. Befristung
Keine.
D. Alternative
Keine.
E. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
F. Unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern
Keine.
G. Besondere Auswirkungen auf behinderte Menschen
Keine.

Hessischer Landtag · 17. Wahlperiode · Drucksache 17/255

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=1767
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung