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Rentenversicherung: Vernebelungstaktik

09.10.2008 - von K. A.+K.

Den Widerspruch gegen einen Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund beantwortete die Rentenversicherungsmitarbeiterin mit einem Brief, den Herr K. wie folgt beantwort hat:

Sehr geehrte Frau R.,
in Ihrem Schreiben ist der Begriff „Rentenwert“ insgesamt siebzehn Mal enthalten. Wie ich meine, zu viel Aufwand für einen fragwürdigen Wert, der längst diese Definition nicht mehr verdient. So wäre der Begriff „Rentenentwertung“ zutreffender und passgenauer.

Der übrige Text ist leider symptomatisch für die bürokratische Entwicklung in unserem Land. Da wird der Empfänger dieses Schreibens mit Begriffe wie "Nachhaltigkeitsfaktor", "Rentenwertbestimmungsgesetz", "Altersvorsorgeanteil", "Verhältniswert", "Entgeltpunkte" und natürlich 17x "Rentenwert" regelrecht zugeschüttet.

Daraus entsteht leider die Erkenntnis, dass hier zur totalen Verunsicherung, bewusst oder unbewusst, diffuse Vernebelung übertragen wird.

So ist zum Beispiel die Formulierung: „In Deutschland werden die Anzahl der Rentner und die Anzahl der Beitragszahler für das Bundesgebiet ohne das Beitrittsgebiet und das Beitrittsgebiet getrennt berechnet“, an Kuriosität mit dem Satz identisch, dass es draußen kälter als dunkel sei.

Sicher ist, unser Rentensystem ist krank. Nicht krank mangels Finanzierung, sondern krank wegen Realitätsverlust der Entscheidungsebene, krank wegen mangelhaften sozialem Verständnis, krank wegen zu großen Distanz zur persönlicher Betroffenheit und krank wegen völligem Verlust an Balance zur älteren Generation.

Die Fakten sind:
Es hat nie eine regelmäßige jährliche Rentenanpassung an Lohn-und Gehaltsteigerungen geben. Im Zeitraum der letzten acht Jahre ist die Altersrente real nur vier Mal beschämend marginal angehoben worden.

Von der „Rentenerhöhung“ ab 01. 07. 2008 von 1,1% sind nach Abzug von Krankenkassenbeitrag und Beitrag zur Pflegeversicherung tatsächlich lächerliche 0,7% übrig geblieben. Damit ist der sogenannte „Nachhaltigkeitsfaktor“, also die gesetzlich bestimmte Substanzerhaltung, vorsätzlich übergangen worden.

Vor 1990 hat es Renteneinzahlungen aus dem sogenannten Beitrittsgebiet nie gegeben. Anstatt eine Bemessung nach dem damaligen Währungswert zu bestimmen, dabei leistungsferne „Vollbeschäftigung“ zu berücksichtigen, ist die gesunde Rentenkasse zu Lasten der Menschen in den alten Bundesländern brutal ausgeplündert worden.

Während nach der Regelung: Gewinne werden privatisiert, Verluste werden sozialisiert, von jetzt auf gleich 40 Milliarden Euro zur Stützung von insolventen Banken zur Verfügung stehen, werden Menschen die von der Altersrente leben müssen bedenkenlos von verantwortlicher Politik in bittere Armut getrieben.

Die Lohn-und Gehaltsteigerungen betrugen seit 2000 pro Jahr durchschnittlich 3,1%. Im gleichen Zeitraum stiegen die Kosten für Lebenshaltung durchschnittlich pro Jahr 3,2%. Dem steht für Altersrentner seit 2000, nach erzwungener Übernahme gesamter Beiträge für Krankenkasse und Pflegeversicherung, eine mehr als dürftige Erhöhung von durchschnittlich 0,4% gegenüber.

Die Währungsunion von 2002, die in Wirklichkeit eine Währungsreform war, hat ältere Menschen im besonderen Maße getroffen. So hat es nur kurze Zeit gedauert, bis die DM Preise aller Artikel des täglichen Bedarfs Euro Niveau erreicht haben. Das ist im Vergleich zu Lohn-und Gehaltssteigerungen niemals durch Anwenden des Nachhaltigkeitsfaktors annähernd kompensiert worden.

Im Gegensatz zur Erhöhung der Altersrenten mit 1,1% am 01. 07. 2008, sind die Beamtenpensionen zum gleichen Zeitraum um 3,1% gestiegen. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, der Bestandteil unseres Grundgesetzes ist.

In Deutschland leben zur Zeit zwanzig Millionen Rentnerinnen und Rentner. Es geht bei diesen Menschen nicht nur um soziale Gerechtigkeit, sondern um Chancengleichheit und für unser Land um Erhalt des sozialen Friedens.

Aufgrund vorliegender Begründung erhalte ich unseren Widerspruch aufrecht.

Mit freundlichem Gruß,
A.K. und K.K.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2756
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung