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Direktversicherung: Arglistige Täuschung

08.10.2008 - von Dipl.-Ing. G.H.B.

Als mein "Arbeitgeber" nach 1990 HÜLS AG. hieß, bot er uns eine Direktversicherung durch Gehalts-umwandlung an, die wir als Gruppenvertrag mit dem GERLING-Versicherungs-Konzern abschlossen.

Kein Satz in dem Vertragswerk weist aus, daß ich jetzt, zum Zeitpunkt der Auszahlung (65 Jahre), nachträglich Beiträge an Kranken- und Pflegekasse zahlen soll.

Einen solchen Vertrag wäre ich nie eingegangen!

Ich nenne die Art und Weise der Änderung von Vertragsbedingungen durch am Vertrag völlig Unbeteiligte bewußte Urkundenfälschung und arglistige Täuschung der Inhaber von Direktversicherungsverträgen.
Eine juristisch gültige Vertragsänderung hierzu habe ich nie erhalten.

Ich vermisse den Widerspruch der Versicherungswirtschaft gegen diese Art staatlicher Willkür!
So eine Sauerei hätte es in der DDR nicht gegeben!!

Lohnt es noch, sich gegen diese Schweinerei zur Wehr zu setzen, und falls ja, wie?

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2513
Quelle: Büro gegen ALtersdiskriminierung