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Arbeitsgericht Lübeck: Einstellung einer Jüngeren o.k.

25.08.2008

Das Arbeitsgericht Lübeck hat entschieden, dass es kein Indiz für eine Altersdiskriminierung ist, wenn einer älteren Angestellten gekündigt wird, und die Stelle mit einer jüngeren Angestellten besetzt wird.

Das Gericht befand, dass die Einstellung einer jüngeren Arbeitskraft nicht als Beleg für eine altersbedingte Benachteiligung gelten könne, da es nahezu ausgeschlossen sei, die Stelle mit einer gleichaltrigen Person neu zu besetzen. Auch habe die Klägerin nicht plausibel machen können, dass ihr Arbeitgeber in diskriminierender Absicht gehandelt habe.
(Aktenzeichen: 6 Ca 642/07)

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2716
Quelle: dpa, Mitteldeutsche Zeitung