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Deutsche Bahn: Bedienzuschlag eingemottet

02.09.2008 - von BAGSO

Die Entscheidung der Deutschen Bahn AG, ab Dezember einen Zuschlag von 2,50 € für den Fahrscheinverkauf am Schalter und im Call-Center zu erheben, trifft vor allem die älteren Menschen. „Wir können diese kundenunfreundliche Entscheidung nicht akzeptieren“, sagte der Vorsitzende der BAGSO, Walter Link.
Wer keinen Intenetzugang hat, kann die Fahrkarte nicht online bestellen. Beim telefonischen Kartenkauf fallen bereits jetzt Gesprächsgebühren von 0,39 bis 1,80 € pro Minute an.
Ab Dezember 08 sollen nun alle, die ihre Karte am Schalter oder telefonisch kaufen, noch zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Ausgenommen sollen nur Menschen sein, die einen Schwerbehinderungsgrad von 70 % nachweisen können.
„Der gesellschaftliche Auftrag der Bahn, Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten, beinhaltet auch grundlegende Service-Leistungen“, sagte Walter Link und forderte die Deutsche Bahn AG auf, ihre Entscheidung rückgängig zu machen.

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Nach heftiger Kritik von allen Seiten gab die Bahn am 10.9.08 bekannt:

Die mehreren hunderttausend SeniorInnen, die eine Senioren-Bahncard besitzen, brauchen den Servicezuschlag am Schalter nicht zu bezahlen bezahlen. Der Zuschlag für Behinderte entfällt bei einer Behinderung von 50 Prozent entfallen.
Die anderen Kunden sollen nach dem Willen des Mehdorns wie geplant einen Bedeinzuschlag von 2,50 Euro am Schalter und 5,00 Euro bei telefonischem Kartenkauf zahlen.

Am 12.9.08 kam das endgültige AUS für die Perversion eines Bedienzuschlags. Er wurde ersatzlos gestrichen.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=926
Quelle: BAGSO, Kölner Stadt-Anzeiger v.11.8.08

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