Diskriminierung melden
Suchen:

Land NRW verliert Prozess wg. Altersdiskriminierung

12.08.2008 - von Petra Köppen

Das Land NRW hat vor dem Landesarbeitsgericht Hamm einen Prozess verloren, bei dem es um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ging. Geklagt hatte ein Mann aus Herne, der Justizvollzugs-Wachtmeister werden wollte. Mit der Begründung, er sei zu alt, wurde er abgelehnt. Der Mann war 28, die Stelle aber nur für max. 27Jährige ausgeschrieben. Der Job wurde ihm verwehrt.

Schon 2007 hatte das Arbeitsgericht in Herne das Land NRW in der gleichen Sache wegen Verstoßes gegen das AGG zur Zahlung von 3.000 Euro verurteilt. Niemand dürfe wegen seines Alters diskriminiert werden. Das Land NRW war in die Berufung gegangen und das Landesarbeitsgericht Hamm hat nun das Urteil aus Herne bestätigt. (Aktenzeichen: 11 Sa 284/08 und 2 Ca 542/07)

Das Land NRW will jetzt wohl noch das Bundesarbeitsgericht anrufen. Begründung: Die Altersgrenze für Justizvollzugs-Angestellte sei bewusst gezogen worden, um den Kandidaten die Möglichkeit der Verbeamtung zu geben. Dazu muss man wissen: Die Antidskriminierungsrichtlinie der EU gilt ausdrücklich auch für Beamte!

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=1331
Quelle: diverse