12.08.2008 - von Hanne Schweitzer
Am Donnerstag, dem 14.8.08 geht es in Berlin mal wieder um das vor zwei Jahren verabschiedete Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Martina Köppen, Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, wird in ihrer Eigenschaft als Chefin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADB) an diesem Tag die Öffentlichkeit davon in Kenntnis setzen, was in ihrem Auftrag arbeitende und vom Geld der Steuerzahler honorierte Sachverständige über den Nutzen und die Kosten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz herausgefunden haben wollen. (Jahresetat der ADB 2007 für Öffentlichkeitsarbeit: 383.000 €).
Die wissenschaftliche Kommission, die Frau Dr. Köppen zur Seite steht, ist besetzt mit Juristen, Wirtschaftswissenschaftlern und Philosophen. Als Vorsitzender wurde Professor Wilms ausgekuckt. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Medienrecht und Rechtsphilosophie an der Zeppelin-Universität, pardon, die Uni heißt Zeppelin University - abgekürzt ZU, in Friedrichshafen. (Jahresetat der ADB 2007 für Sachverständige: 148.000 €).
Zu den Aufgaben der Kommission gehört es, jene Einsichten und Erkenntnisse auszuwerten, die sich durch Gespräche der Antidiskriminierungsstelle mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft ergeben haben.
Eine Kostprobe dieser ´Auswertung von Erkenntnissen durch Gespräche mit der Wirtschaft` verlautbarte Martina Köppen bereits im Juni dieses Jahres. Als "Schlag gegen die Wirtschaft" kommentierte sie in einem FAZ-Gespräch die Initiative der EU-Kommission zur Verbesserung des Diskriminierungschutzes der BürgerInnen Europas.
Im FAZ-Interview, dem die Titel-Redaktion die Überschrift: "Warnung vor schärferen Diskriminierungsregeln" gab, benennt die Juristin Köppen alle ihr wichtigen Akteure bundesdeutscher Antidiskriminierungspolitik.
Sie erwähnt: Sechsmal die Unternehmen, dreimal die Wirtschaft, zweimal den Bundesarbeitsminister und einmal die Spitzenverbände der - selbstverständlich - deutschen Wirtschaft. Es folgen mit ebenfalls nur einer Nennung die kleinen + mittleren Unternehmen,die konservativen Politiker, die deutsche Politik,der Bundeswirtschaftminister und - immerhin, sie kommen noch vor, einmal spricht die Antidiskriminierungsbeauftragte im FAZ-Interview auch von: "den Menschen".
Wessen Interessen die Bundesbeauftragte bei ihrer Arbeit unabhängig vertritt, ist dadurch beantwortet. Frau Köppen, deren stattliches Gehalt von den SteuerzahlerInnen berappt wird, vertritt die Interessen der Kapitalvertreter. (Jahresgehalt laut Haushaltsplan ADB 2007: 100.000 €)
Deren Einsichten und Ansichten gibt sie an die Kommissionsmitglieder weiter, an die Mitarbeiter der Antidiskriminierungsstelle, an deren 17köpfigen Beirat und natürlich auch an die MedienarbeiterInnen. Wen es wundert, dass ratsuchende ´Menschen` bei der ADB diskriminierend behandelt werden, ist selbst schuld.
Frau Köppen hat ihren Hang zur Wirtschaft auch bei der Themenvorgabe für das Gutachten der wissenschaftlichen Kommission gepflegt, das am Donnerstag in Berlin vorgestellt werden wird. Gegenstand der gutachterlichten Untersuchung durch die Experten des wissenschaftlichen Beirats sind:
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