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Martina Köppens Hang zur Wirtschaft: Zwei Jahre AGG

12.08.2008 - von Hanne Schweitzer

Am Donnerstag, dem 14.8.08 geht es in Berlin mal wieder um das vor zwei Jahren verabschiedete Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Martina Köppen, Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, wird in ihrer Eigenschaft als Chefin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADB) an diesem Tag die Öffentlichkeit davon in Kenntnis setzen, was in ihrem Auftrag arbeitende und vom Geld der Steuerzahler honorierte Sachverständige über den Nutzen und die Kosten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz herausgefunden haben wollen. (Jahresetat der ADB 2007 für Öffentlichkeitsarbeit: 383.000 €).

Die wissenschaftliche Kommission, die Frau Dr. Köppen zur Seite steht, ist besetzt mit Juristen, Wirtschaftswissenschaftlern und Philosophen. Als Vorsitzender wurde Professor Wilms ausgekuckt. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Medienrecht und Rechtsphilosophie an der Zeppelin-Universität, pardon, die Uni heißt Zeppelin University - abgekürzt ZU, in Friedrichshafen. (Jahresetat der ADB 2007 für Sachverständige: 148.000 €).

Zu den Aufgaben der Kommission gehört es, jene Einsichten und Erkenntnisse auszuwerten, die sich durch Gespräche der Antidiskriminierungsstelle mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft ergeben haben.

Eine Kostprobe dieser ´Auswertung von Erkenntnissen durch Gespräche mit der Wirtschaft` verlautbarte Martina Köppen bereits im Juni dieses Jahres. Als "Schlag gegen die Wirtschaft" kommentierte sie in einem FAZ-Gespräch die Initiative der EU-Kommission zur Verbesserung des Diskriminierungschutzes der BürgerInnen Europas.

Im FAZ-Interview, dem die Titel-Redaktion die Überschrift: "Warnung vor schärferen Diskriminierungsregeln" gab, benennt die Juristin Köppen alle ihr wichtigen Akteure bundesdeutscher Antidiskriminierungspolitik.

Sie erwähnt: Sechsmal die Unternehmen, dreimal die Wirtschaft, zweimal den Bundesarbeitsminister und einmal die Spitzenverbände der - selbstverständlich - deutschen Wirtschaft. Es folgen mit ebenfalls nur einer Nennung die kleinen + mittleren Unternehmen,die konservativen Politiker, die deutsche Politik,der Bundeswirtschaftminister und - immerhin, sie kommen noch vor, einmal spricht die Antidiskriminierungsbeauftragte im FAZ-Interview auch von: "den Menschen".

Wessen Interessen die Bundesbeauftragte bei ihrer Arbeit unabhängig vertritt, ist dadurch beantwortet. Frau Köppen, deren stattliches Gehalt von den SteuerzahlerInnen berappt wird, vertritt die Interessen der Kapitalvertreter. (Jahresgehalt laut Haushaltsplan ADB 2007: 100.000 €)

Deren Einsichten und Ansichten gibt sie an die Kommissionsmitglieder weiter, an die Mitarbeiter der Antidiskriminierungsstelle, an deren 17köpfigen Beirat und natürlich auch an die MedienarbeiterInnen. Wen es wundert, dass ratsuchende ´Menschen` bei der ADB diskriminierend behandelt werden, ist selbst schuld.

Frau Köppen hat ihren Hang zur Wirtschaft auch bei der Themenvorgabe für das Gutachten der wissenschaftlichen Kommission gepflegt, das am Donnerstag in Berlin vorgestellt werden wird. Gegenstand der gutachterlichten Untersuchung durch die Experten des wissenschaftlichen Beirats sind:

  • 1. der Nutzen des AGGs für die Wirtschaft und

  • 2. die Kosten des AGGs für - nun für wen wohl? - klar, für die Wirtschaft.


  • Deren Vertreter - handverlesen - waren es ja auch, die Frau Köppen im April 08 zu einem Kongress nach Berlin eingeladen hatte. (Jahresetat der ADB 2007 für Konferenzen, Messen Tagungen und Ausstellungen 327.000 €).

    Man kann also ohne jedes Risiko wetten, (was bekanntlich wenig Spaß macht), dass am nächsten Donnerstag in Berlin nicht vom Nutzen die Rede sein wird, den die BÜRGER vom zwei Jahre alten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz haben. Ebenso wenig wird darüber Auskunft gegeben werden, wie viel es die BÜRGER kostet, wenn sie versuchen, ihr Recht aus dem Antidiskriminierungsgesetz einzufordern.

    Einziger Fokus für Frau Köppen ist und bleibt: die Wirtschaft.

    Deshalb ist auch nicht damit zu rechnen, dass am Donnerstag in Berlin erwähnt werden könnte, dass sich die Wirtschaft längst gegen Regressansprüche aus dem AGG versichern kann. Seit 2006 verspricht zum Beispiel die EU-weit geltende Gerling- Antidiskriminierungs-Rechtsschutzpolice, sämtliche Kosten, die im Rahmen der Abwehr solcher Ansprüche entstehen, sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Stadium, zu erstatten.

    Bei welchem Spitzenverband der Wirtschaft Frau Dr. Köppen anheuern wird, sollte sie durch die nächste Wahl ihren Job verlieren? Dreierwetten sind möglich.

    Mehr über die diskriminierende Praxisarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes lesen Sie unter dem angegebenen link.

    Termin:
  • 14.8.08 11 Uhr.

  • Ort:
  • Bundespressekonferenz.
  • Thema:
  • Nutzen und Kosten des AGG für die Wirtschaft: Erste Studie der wissenschaftlichen Kommission der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

  • Teilnehmende:
  • Dr. jur.Martina Köppen, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes;
  • Prof. Dr. Birger Priddat, Präsident der Universität Witten/Herdecke und Sprecher des Forschungsprojektes. 2004 wechselte Priddat auf den Lehrstuhl für Politische Ökonomie an die neu gegründete Zeppelin - nein nicht Universität, sondern University in Friedrichshafen, deren Präsident Stephan A. Jansen bei ihm promoviert hatte. Dort war er auch Head of the Department for Public Management & Governance. Im August 2007 wurde er zum Präsidenten der Universität Witten/Herdecke berufen und hat dort den Lehrstuhl für Politische Ökonomie inne. Dieses Fach vertritt er auch noch in einer Gastprofessur an der Zeppelin-University. Priddat hat etliche Ämter in Gremien und Verbänden inne und ist auch als Berater tätig. So war er ab 2000 Berater von Bundeskanzler Schröder für die Themenkomplexe Zivilgesellschaft und New Governance und seit 2005 ist er Mitglied der Arbeitsgruppe Elitenintegration an der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften.
  • Prof. Dr. Heinrich Wilms, Vorsitzender der wissenschaftlichen Kommission der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, seit 2005 Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht, Rechtsphilosophie + Medienrecht an der Zeppelin University. Keine lange Publikationsliste, das meiste ist noch in Druck. z.B: Wilms, Heinrich: Grundgesetz| Art. 2, "Persönliche Freiheitsrechte", 22 S., in: Hümmerich/Boecken/ Düwell (Hrsg.): AnwaltKommentar Arbeitsrecht, Bonn, 2008 (in Druck). Wilms, Heinrich: Grundgesetz| "Vorbemerkung", 10 S., in: Hümmerich/Boecken/Düwell (Hrsg.): AnwaltKommentar Arbeitsrecht, Bonn, 2008 (in Druck).
    Wilms, Heinrich: Grundgesetz| Art. 9, "Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit", 20 S., in: Hümmerich/Boecken/Düwell (Hrsg.): AnwaltKommentar Arbeitsrecht, Bonn, 2008 (in Druck).
    Wilms, Heinrich: Grundgesetz | Art. 12, "Berufsfreiheit", 19 S., in: Hümmerich/Boecken/Düwell (Hrsg.): AnwaltKommentar Arbeitsrecht, Bonn,2008 (in Druck).
    Wilms, Heinrich: Grundgesetz | Art. 3, "Gleichheit vor dem Gesetz", 20 S., in: Hümmerich/ Boecken/Düwell (Hrsg.): AnwaltKommentar Arbeitsrecht, Bonn, 2008 (in Druck).
  • Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2616
    Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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