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Keine Überweisung: Ärztin verweigert Beratung

25.04.2008 - von Name + Adresse sind der Redaktion bekannt

Nach dem Tod des Ehemanns schreibt Frau M. einen Brief an die behandelnde Ärztin: "Nun ist für mich der Zeitpunkt gekommen um Ihnen zu schreiben wie ich in Ihrer Praxis am 16.07.07 behandelt wurde. Ich kam mir wie eine Bettlerin vor, die etwas Ungebührliches wollte. Folgendes war meinem Besuch in Ihrer Praxis vorausgegangen: Ich wollte am 16.07.07 in der Apotheke für meinen Ehemann etwas zum Abführen kaufen. Weil mein Mann aber Schüttelfrost hatte, wurde mir von der Apothekerin geraten ich solle Frau Doktor um Rat fragen. Ich sagte, das ich doch keine Überweisung hätte, aber die Apothekerin war der Meinung, ich könne die Überweisung nachreichen, immerhin würde mein Mann ja von Ihnen behandelt. So war es aber nicht. Ich wurde von Ihrer Mitarbeiterin abgewiesen, weil ich keine Überweisung hatte. Das ist schon ein starkes Stück wenn ärztliche Hilfe wegen einer fehlenden Überweisung verweigert wird. Dann sind wir in unserer Gesellschaft an einem Punkt angekommen, wo die Gleichgültigkeit gegenüber kranken Menschen bestimmend ist. Dann sind wir tatsächlich so weit, dass man wegen eines Stück Papiers, das man nicht zur Hand hat, beim Arzt abgewiesen wird. Das Schlimmste ist, wenn der Kranke merkt, dass er keine Hilfe bekommt, wie mein Ehemann am 16.07.07.

Sind Sie stolz auf Ihr Personal, das um Hilfe suchende Angehörige kalt abwimmelt? (Ausnahme ist die Angestellt, deren Eltern das Restaurant Split betreiben. Die hat mir mal gesagt, reichen Sie die Überweisung nach.

Am Morgen des 17.07. habe ich meinen Ehemann tot im Bett gefunden. Das ist ein Gefühl, das nicht zu beschreiben ist, man geht durch die Hölle.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2047
Quelle: Mail an Redaktion

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