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47 Versicherungsjahre sind nicht genug

18.04.2008 - von Wolfgang Müller-Koppelberg

Roman Herzog ist der Meinung, dass "die überproportionale Rücksicht der Parteien dazu führen könnte, dass die Älteren die Jüngeren ausplündern". Wer wen ausplündert, entnehmen Sie bitte der Mail, die dem Büro gegen Altersdiskriminierung am 17.4.2008 zugesandt wurde:

"Nachdem ich seit dem 1.9.2005 an der 58er Regelung teilnehme, die nun am 30.4.2008 beendet wird, habe ich nach 47 Versicherungsjahren meine Rente beantragt. Vor meiner Arbeitslosigkeit war ich 3 Jahre selbständig. In diesen 3 Jahren habe ich bis zu 10 Vollzeitkräfte beschäftigt und für sie Sozialbeiträge abgeführt.

Nun wird die Rente abgelehnt mit Hinweis auf § 237 SGB. Demnach fehlen mir in den letzten 10 Jahren vor Antragstellung der Rente 6 Monate an Pflichtbeiträgen. Das ist für mich Diskriminierung wegen Selbständiger Tätigkeit.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=1324
Quelle: Mail an Redaktion