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Altersgrenze für Ärzte: Mediziner klagen in Karlsruhe

07.04.2008 - von Hanne Schweitzer

Mit 68 Jahren verlieren niedergelassene Ärzte ihre Kassenzulassung. Dr. Deiwick gehörte zu den allerersten Ärzten, die sich schon lange vor der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgetzes gegen die Altersdiskriminierung von niedergelassenen Ärzten zur Wehr gesetzt haben. Ärzte verlieren mit 68 Jahren die Kassenzulassung, dürfen Privatpatienten aber trotz dieser Altersgrenze weiterbehandeln. Allein dieser Unterschied zeigt schon das Widersinnige und Willkürliche der Altersgrenze. Sie ist durch NICHTS gerechtfertigt, sie stellt eine Altersdsikriminierung dar.
Nun will eine Gruppe Mediziner vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Anlass dafür war ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel. Dieses hatte im Februar entschieden, dass die Altersgrenze für Ärzte korrekt sei. Begründung: Mit 68 seien Ärzte nicht mehr voll einsatzfähig. Allerdings:

Die obersten Sozialrichter gestanden der Ärzteschaft zu, mit 68 Jahren doch noch fitt genug zu sein, um für drei Monate eine Vertretung übernehmen zu können. Auch für den vollen Praxisbetrieb taugt ein 68.iger Arzt oder Ärztin noch, allerdings nur in Gegenden mit Ärztemangel.
Das verstehe wer will und kann.

Der Wiesbadener Anwalt Hans-Jürgen Brink will nun für die klagewilligen Ärzte vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die Bundesärztekammer konnte sich bislang noch nicht dazu durchringen, sich der Klage anzuschließen. Der CDU-Abgeordnete Friedrich Merz soll den Ärzten den Gang vor den Europäischen Gerichtshof emfohlen haben.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2327

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