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EU-Kommission will besseren DiskriminierungsSchutz

Foto: H.S.

03.03.2008 - von Hanne Schweitzer

Da es auch jenseits der Bereiche Arbeit und Beschäftigung zu Diskriminierungen kommt, ist die EU-Kommission entschlossen, sich dafür einzusetzen, die Unterschiede in den Schutzniveaus, die auf europäischer Ebene für die verschiedenen Diskriminierungsgründe bestehen, soweit wie möglich abzubauen.

Während der Schutz vor Diskriminierung aus Gründen der Rasse und der etnischen Herkunft sowie aus Gründen des Geschlechts sehr weit geht, weil er sowohl Situationen im Bereich von Arbeit und Beschäftigung als auch Diskriminierungen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen umfasst, ist der Schutz für die Gründe Alter, Behinderung, sexuelle Orientierung und Religion weniger umfassend. Hier gilt lediglich ein Schutz für die Bereiche Arbeit und Beschäftigung sowie bei Massengeschäften.

Das will die EU-Kommission nun ändern. Die EU-Kommission überlegt deshalb, die derzeit bestehende Hierarchisierung (die durch sie selbst mit den EU-Richtlinien geschaffen wurde), aufzuheben. Es soll nicht mehr länger Diskriminierungsschutz 1. und 2. Klasse geben. Jede Diskriminierung soll fortan von Übel sein, egal aus welchem Grund.

Ein hohes Schutzniveau für alle Diskriminierungsanlässe sei, so die Kommission, ein wichtiger Faktor des europäischen Sozialmodells und trage dazu bei, den allgemeinen Lebensstandard zu heben, und den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sowie die Solidarität zu stärken.

Kommt die Kommission, die sich zur Zeit im Procedere einer "vertieften Folgenabschätzung" befindet, zu dem Schluss, dass die Vorteile eines vergrößerten Schutzes die Nachteile überwiegen, und würde sich daraus ergeben, dass die Mehrheit der Kommission gesetzliche oder sonstige Maßnahmen für nötig hält, dann, ja dann würde sie diese noch in diesem Jahr der Union unterbreiten.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=1972
Quelle: EU-Kommission

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