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EU-Kommission: AGG muss nachgebessert werden

08.02.2008 - von Hanne Schweitzer

Die EU-Kommission hat am 31.1.2008 eine förmliche Aufforderung u.a. an Deutschland geschickt und damit die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Dabei geht es um die unzureichende Umsetzung der Beschäftigungsrahmenrichtlinie (2000/78/EG). Diese wurde im Jahre 2000 verabschiedet, die Frist für ihre Umsetzung in nationales Recht endete im Dezember 2003.

„Gleichbehandlung am Arbeitsplatz", so Vladimír Špidla, EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, "ist entscheidend dafür, dass die Menschen eine faire Chance haben, ihren Beitrag zur Wirtschaft(!) zu leisten und am sozialen Leben teilzuhaben. Aber die EU-Richtlinien können ihre Wirkung nur dann voll entfalten, wenn sie umfassend und korrekt in nationales Recht umgesetzt werden.”

Die EU-Kommission bemängelt insbesondere:

  • Das AGG deckt Entlassungen nicht ab.

  • Menschen mit Behinderungen sind von Seiten des Arbeitgebers unzureichend geschützt.

  • Die Frist im AGG von zwei Monaten für eine Beschwerde ist zu kurz.


  • Die Bundesrepublik Deutschland hat nun zwei Monate Zeit für eine Antwort.

    Die EU-Kommission erarbeitet derzeit einen Bericht über die Durchführung der Richtlinie über Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf in der Europäischen Union, der in der ersten Jahreshälfte 2008 veröffentlicht wird.

    Presseerklärung der EU-Kommission:
    Link

    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/080/1608086.pdf
    Quelle: EU-Kommission

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