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Antidiskriminierungsstelle: Bericht über 1. Tagung

21.12.2007 - von G. Nowakowski

Freundlicherweise hat unser Mitglied Herr Nowakowski einen
Bericht über seine Teilnahme an der 1. Tagung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) am 29./30. November 2007 im bcc, Berlin.
Thema: „Chancengleichheit als MehrWert“.

An- Abreise:
Per DB, Sparpreis für zwei Personen 252,-- € zuzügl. 22,- € Zuschlag (jeweils ca. 10–15 Minuten Verspätung pro Reise). Fahrtkosten selbst bezahlt!

Unterbringung:
In unserem Fall wegen Gehbehinderung in der Nähe des Berliner Congress Zentrums, am Alexanderplatz. Hotel „park inn“ (kostenlos, zahlte die Antidiskriminierungsstelle). Ca. 500 m. Fußweg vom Hotel zum bcc. Zimmerqualität = sehr gut!!

Verpflegung:
Mittagsimbiss, Kaffeepause sehr gut und ausreichend.

Organisation:
Vorbildlich (Tagungsmappe gut bestückt unter anderem mit Lageplänen, Liste der Teilnehmer, Liste des Beirates, Tagesordnung und ähnliches. Schreibblöcke und Kugelschreiber)
Jeder Teilnehmer/in erhielt noch dazu ein USB-Stick. Der Tagungscounter war ganztägig mit freundlichem Personal besetzt. Die Zimmerplanung lag in den Händen der Firma: steinrücke+ich gmbH, Berlin = mit sehr gutem Ergebnis.
Einsatz von Gebärdendolmetscher während der Vorträge.

Im Foyer standen mehrere Computer, die ich auch benutzte, aber danach wieder vergessen habe. Ebenso die sehr gute Bilderausstellung im 1. Obergeschoß und die Eingangsschablonen für Personen beim Betreten des Hauses. (Durchgangsrahmen, wie im Flughafen für z. B: Personen über 170 m, mit Schuhgröße über 68 oder Grünäugige). Ich habe sogar ein Foto gemacht.

Tagungsteilnehmer/Innen: Laut ausgegebener Teilnehmerliste 262 Personen (darunter viele Behörden-, Parlaments-, Presse-, Kirchen- bzw. berufsbezogene Vertreter – es fehlten Vertreter der Wirtschaft!!). Mit etwas Mühe kann man sich die "Herkunft" der Teilnehmer aus der Liste von 21 Seiten heraussuchen.

Meine Präsenz:
An den Veranstaltungen der beiden Tage und am Forum 2 teilgenommen, außer an dem abendlichen Empfang am Anreisetag (wg. „Erschöpfung“ und Ortsunkenntnis).

Aus den Veranstaltungen
(Stichpunkte der Vorträge usw.):
29. November 2007
Begrüßung:

  • · Hinweis auf drohende Prozesse in Brüssel gegen die BRD wg. Verstößen gegen die EU-Richtlinien, die nicht ausreichend im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berücksichtigt wurden.

  • · Die ADS strebt eine Verzahnung mit der Wirtschaft an.

  • . Vortrag (Frau Dr. Köppen):
    Chancengleichheit bedeutet einen Mehrwert für Bund, Länder und der Wirtschaft.

  • · Chancengleichheit für alle und immer.

  • · Die ADS bietet die Möglichkeit der Nachprüfbarkeit von Gleichbehandlung und nimmt eine Ombudsfunktion ein. Sie versteht sich als Mittlerin zwischen allen Beteiligten und fördert eine enge Zusammenarbeit mit Integrationsbeauftragten.

  • · Im ersten Jahr wurden 3.500 Fälle bearbeitet (jeweils 25 Prozent betrafen die Merkmale Geschlecht, Behinderung und Alter, 15 Prozent die der ethnischen Herkunft und der Rest "Sonstiges" (?)).

  • · Die befürchtete Klagewelle sei nicht eingetreten und ist nicht zu erwarten.

  • · Die ADS stellt keine Konkurrenz zu den lokalen, örtlichen Beratungsstellen dar. Sie will den Austausch zwischen den Betroffenen-Verbänden fördern und thematisch ausgerichtete Forschungsvorhaben unterstützen.

  • · Für das Jahr 2009 ist die 1. Publikation über die Diskriminierungsthematik in Deutschland vorgesehen.

  • · Allgemeines Anliegen der ADS: Förderung der sozialen Verantwortung in den Unternehmen und der Wirtschaft. Für kleinere Unternehmen bestehe das Problem der Diversifikation in der Talentsuche als Gegenpool zur Globalisierung.

  • · Interdisziplinäre Arbeitsgruppen/Kommissionen sollen die ökonomische Realisierung der Gleichbehandlung evaluieren. Erste Ergebnisse in Großunternehmen stimmten hoffnungsfroh.

  • · Aufbau einer Datenbank (Beratungsstellen, Hilfsangebote usw.).


  • Redebeiträge:
    î: Risikozuschläge in der Versicherungswirtschaft.
    î: Fehlende Kompatibilität zwischen AGG und Landesverfassung (?).
    î: Beschäftigt die ADS behinderte (gehörlose)Mitarbeiter? (ja = 1 Pers.).
    î: Wann erfolgt eine Harmonisierung der Kündigungsschutzvorschriften des AGG in der Praxis?
    î: Hilferuf einer Vertreterin der Sinti-Allianz, Deutschland (Frau Natascha Winter) an die ADS um Unterstützung ihrer Bemühungen zur Aufnahme in den Beirat (Anm.: gem. § 30 AGG) (Die von der Vertreterin der Sinti-Allianz, Deutschland eingeleitete Diskussion wurde von der Referentin mit der Zusage einer späteren Erörterung außerhalb dieser Veranstaltung beendet. Meine Nachfrage bei Frau Winter am Folgetag ergab, dass diese Erörterung bis ca. 14:00 Uhr nicht stattfand. Erste persönliche Negativfeststellung).

    Foren:
    1. Werteorientiertes Wirtschaften – Best Practice
    2. Gemeinsame Strategien gegen Diskriminierung
    3. NGOs an der Schnittstelle von Politik und Wirtschaft
    Ich hatte mich für das Forum 2 angemeldet.

    Diskussionsstichpunkte:
    î: Das AGG verlangt eine Bewusstseinsänderung mit der Einsicht, dass es Diskriminierungen in der Gesellschaft gibt.
    î: Die prognostizierte Prozessflut blieb aus.
    î: Die programmatische Chancengleichheit muss als Mehrwert für alle und als Antithese zur Diskriminierung erkannt werden.
    î: Als ein besonders zu „betreuendes“ Arbeitsfeld stellt sich die Versicherungswirtschaft dar.
    î:Das AGG wird noch als Eingriff in die unternehmerische Freiheit verstanden und erfordert einen Bewusstseinswandel.
    î: Verstärkter Einbezug von Behinderten in die politischen Prozesse und Stärkung des bürgerlichen Engagements.
    î: Zugangserleichterung zu den Beratungsstellen. Hierzu sind die Akteure sowie die Schnittstellen zu definieren und zu vernetzen.
    î: Schwerfälligkeit der Deutschen in Fragen der Behindertenimplementierung (In Deutschland beträgt der Behindertenanteil in Allgemeinbildenden Schulen 13 Prozent, im Ausland bis zu 80 Prozent).

    Meine Fragen:
    a. Warum während der derzeit laufenden Veranstaltung tatsächlich praktizierte Diskriminierung nicht abgestellt wird, wurde nicht beantwortet (hierbei wies ich auf die fast 90-minütige Standzeit der Servicedame mit dem Funkmikrophon hin, die während der gesamten Wartezeit krampfartig versuchte, die senkrechte Körperhaltung einzunehmen. Ich hätte erwartet, dass vom Podium ein Angebot an sie ergangen wäre, doch auf einem der zahlreichen freien Stühle Platz zu nehmen. Auf diese kritische Anmerkung ging das Podium nicht ein und wird diese Anfrage sicherlich auch nicht in die Tagungsdokumentation aufnehmen ð zweite persönliche Negativfeststellung)

    b. Warum ist angesichts des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes (Art. 3 GG) ein AGG eigentlich erforderlich? (Antwort des Podiums: „Weil es die EU-Richtlinien so vorgeben“, ohne auf die nähere Detaillierung, wie z. B. des Merkmals „Alter“ einzugehen ð dritte persönliche Negativfeststellung, die garantiert ebenfalls nicht in der Tagungsdokumentation erscheinen wird).

    30. November 2007
    Vortrag (Herr Prof. Dr. Thüsing)
  • · Führte Praxisbeispiele im Spiegel der neuen Gesetzgebung vor. Z. B. Preisnachlass für Urlaubsgäste, die mit Behinderten ihr Frühstück einnehmen „mussten“.
  • · Altersgrenzen für Einstellungen (Einstellung eines Fahrers ab dem 35. Lebensjahr nicht möglich).

  • · Aussage vom Olaf Scholz, dass das Gesetz so formuliert ist, dass es Jeder versteht, kommentiert der Referent dahingehend, indem er bestätigt, dass ein gutes Gesetz handwerklich schlecht ausgestattet sei (Prof. Thüsing brachte mehrere Beispiele, die ich wegen der Schnelligkeit nicht aufnehmen/notieren konnte).

  • · Es folgten mehrere diskriminierende Beispiele aus verschiedensten Lebenslagen, die er in einer Theaterreifen Demonstration präsentierte. So exemplarisch für die ausgeschriebene Position einer Flugbegleitung:
    - Sprachkenntnisse: fließend deutsch/englisch,
    - Alter 18 – 40 Jahre,
    - Körpergröße: mind. 160 cm (wg. der Handhabung der Sicherheitstür),
    - Körpergewicht: angemessen und (mit Hackenschlag)
    - Blond und blauäugig.


  • Stichpunkte aus den Publikumsfragen
    î: Was sind Massengeschäfte?
    î: Kreditverweigerung an Ältere.
    î: Kündigungen bei gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft.
    î: Ein Polizist muss einen funktionierenden Hoden haben.
    î: Jobverlust bei Homosexuellen in kirchlichen Einrichtungen.

    Forenberichte:
    - Begrüßung des horizontalen Ansatzes,
    - Bewusstseinsveränderung,
    - Chancengleichheit,
    - AGG nicht nur nutzenorientiert beurteilen,
    - ADS hat eine Aufklärungsaufgabe und die Definitionsbefugnis der Normalität, bzw. soll in der Förderung von Forschung u. ä. tätig sein,
    - Repräsentanten der Wirtschaft waren auf der Tagung nicht vertreten (vierte persönliche Negativfeststellung),
    - Fehlende Bereitschaft der politischen Ebene zur Abgabe von Rückmeldungen an die NGOs,
    - Wie profitiert die Wirtschaft an den NGOs?
    - NGOs haben nicht immer Recht, Lernbereitschaft muss vorhanden sein,
    - Die Wirtschaft sollte die Mitarbeitervertretungen und die NGOs als Einflussfaktoren nutzen.

    Resümee

    Bei dieser 1. Tagung der ADS handelte es sich um eine sehr aufwändige Veranstaltung, die auch Schattenseiten offenbarte.
    1.
    Die ADS ist selbst von diskriminierenden Einflüssen nicht ausgenommen (siehe hierzu Frau Winter von der Sinti-Allianz, Deutschland, ihr Hilferuf im Einführungsvortrag und praktizierte Diskriminierung gegenüber der Servicedame während des Forums 2).
    2.
    Die ADS ist derzeit noch argumentationsschwach (siehe Anfrage im Forum 2 wegen der Notwendigkeit des AGG).
    3.
    Repräsentanten der Wirtschaft fehlten auf der Tagung.

    Mit Einzel-Prospekt oder Infobroschüre "vertreten":
  • Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung, Berlin.

  • Stiftung Pro Alter für Selbstbestimmung und Lebensqualität, Köln.

  • KDA - Wilhelmine Lübke Stiftung e.V., Köln.

  • KDA Beratungs- und Forschungsgesellschaft mbh, Köln.

  • Vorwerker Diakonie, Lübeck.

  • Senatsverwaltung f. Bildung, Jugend und Sport, Berlin.

  • Auf einem Faltblatt des "Publications.europa.eu" gemeinsam: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin.

  • Und auf einem Faltblatt des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen u. Integration des Landes NRW gemeinsam: Seniorenvertretungen vor Ort, Münster, Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, Düsseldorf, Verbraucherzentrale NRW; mit Internet-Angabe, Deutscher Antidiskriminierungsverband, Bornheim, das Büro gegen Altersdiskriminierung mit Telefon-, E-Mail- und Internetadresse


  • Anmerkung:
    Die Wiedergabe in diesem Kurzbericht stützt sich ausschließlich auf meine persönlichen Aufzeichnungen und thematischen Einschätzungen, er wird somit von den offiziellen Verlautbarungen abweichen.
    Unter diesem Vorbehalt bitte ich diese Kurzmitteilung zur Kenntnis zu nehmen.

    Ich verbleibe
    mit freundlichen Grüßen

    Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2251
    Quelle: G. Nowakowski

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