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Daimler: Verdienstsicherung nicht tarifvertragskonform

14.02.2008 - von Georg Rapp, Ersatzbetriebsrat

Eine Betriebsvereinbarung, die für das bisher angewendete Rechenverfahren zur Verdienstssicherung im Alter im Daimler Werk Untertürkheim notwendig gewesen wäre, gibt es nicht.
Folge: 30 Jahre sind die Alterssicherungen falsch berechnet worden. Dass dem so ist, hat die Werkleitung nun indirekt bestätigt. Das Berechnungsverfahren wird nun zu Gunsten der Kolleginnen und Kollegen umgestellt.

Das bisherige Berechnungsverfahren
ging einseitig zu Lasten der altersgesicherten Beschäftigten, indem Unterschreitungen des Alterssicherungsbetrags
(Asi-Betrag) mit Überschreitungen verrechnet wurden.

Um das tun zu dürfen, braucht es aber eine Vereinbarung mit dem
Betriebsrat. Und die gibt es nicht. Die Alterssicherung wurde 1975 tariflich vereinbart. Das heißt, seit nunmehr 32 Jahren
werden Altersgesicherte num einen Teil ihres Lohns betrogen.

Ob der Asi-Betrag mit dem Monatslohn oder wie bisher praktiziert mit dem 3-monatigen Durchschnittslohn verglichen wird, kann zu ganz erklecklichen
Beträgen führen. Da sind im Einzelfall schnell mal 150 oder
200 € mehr in der Lohntüte.

Wer profitiert von Neuregelung?
Betroffen sind fast ausschließlich
Schichtarbeiter. Zunächst mal die 3-Schichter, weil bei ihnen regelmäßig Monate mit 2 zuschlagsfreien Frühschichten
anfallen, was zu einer Unterschreitung des ASI-Betrags führt. Dann all die, die einen monatlichen Schichtwechsel haben. Aber auch die im 2-Schichtbetrieb, bei denen Schichten durch Urlaub oder FA ausfallen oder wenn Schichten getauscht werden.

Beharrlichkeit zahlt sich aus.
Erstaunlicherweise hat in 30 Jahren kein Betriebsrat nachgeforscht, ob denn dieses vom Betrieb angewendete Verfahren auch korrekt ist. Bis ein alternative-Betriebsrat den
Sachverhalt hinterfragt und hartnäckig nach der notwendigen Betriebsvereinbarung geforscht hat. Beim örtlichen Betriebsrat, beim Personalwesen, bei der Zentrale und dem Gesamtbetriebsrat. Bis schließlich
klar war, dass es diese Vereinbarung einfach nicht gibt.

Nachberechnung für mindestens
2 Jahre fordern

Nachdem die Firma nun über 30
Jahre den Altersgesicherten illegalerweise zu wenig bezahlt hat, kann es nicht sein, dass die Löhne nur über die letzen 6 Monate neu berechnet werden. Der Betriebsrat muss fordern, dass diese Neuberechnung und ggf. Nachzahlung für mindestens die letzten 2 Jahre gemacht wird. Und wenn sich die Lohnabrechnung sputet, gibt das für die Betroffenen eine zusätzliche schöne Bescherung.

Alternative 46, Februar 08
Verdienstsicherung im Alter

Die Rechtsstelle der IG Metall hat
geprüft und ist, wenig überraschend, gleichfalls zum Schluss gekommen, dass die Durchführung der Verdienstsicherung im Alter im Werk Untertürkheim nicht tarifvertragskonform ist. Und empfiehlt, dass einer der
betroffenen KollegInnen
gegen das von der Werkleitung angewandte Mittelungsverfahren
klagt. Offensichtlich ist der Betriebsrat in seiner Mehrheit
nicht Willens, die Einhaltung von
Tarifverträgen durchzusetzen. Obwohl gerade das zu seinen vordringlichsten Aufgaben gehört. Und obwohl er in seiner letzten Sitzung auf Antrag der alternative-Betriebsräte beschlossen hat, bei positiver Prüfung durch die IGM gegen die Regelung zu klagen. Der Betriebsrat hat aber nicht die Möglichkeit, für die Kollegen die Einhaltung der Tarifverträge im Betrieb einzuklagen. Das liegt an einer Merkwürdigkeit des Betriebsverfassungsgesetzes.
Es gehört zwar zu den wichtigsten
Aufgaben des Betriebsrats, die Einhaltung der Tarifverträge zu überwachen. Bei Verstößen darf er aber nichts dagegen unternehmen, außer die Kollegen darauf hinweisen. Damit muss theoretisch jeder einzelne Kollege, dem durch die falsche Lohnabrechnung Geld vorenthalten wird, klagen. Wir sind uns allerdings sicher, dass nach den ersten Gerichtsverfahren
in dieser Sache die Werkleitung sehr schnell einlenkt. Weil sie diese Verfahren in Bausch
und Bogen verlieren wird. Kollegen, traut euch! Lasst euch vom Betriebsrat ausrechnen, was euch tatsächlich an Geld zusteht. Und klagt gegebenenfalls.
Die Rechtsstelle der IG
Metall wird ihre Mitglieder dabei unterstützen.

Quelle: alternative 43, november 07; Alternative 46, februar 08

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07.02.2008: Kabinett beschließt Erbrechtsreform
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