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Daimler: Altersgrenze für Aufsichtsrat gefordert

23.11.2007 - von Ekkehard Wenger und Leonhard Knoll

Für die außerordentliche Hauptversammlung der DaimlerChrysler AG am 4. Oktober 2007 in der Berliner Messe reichten die beiden Aktionäre Prof. Dr. E. Wenger und Prof. Dr. Leonhard Knoll gemäß § 122 Abs. Aktiengesetz eine umfangreiche Erweiterung der Tagesordnung zur Beschlussfassung der Hauptversammlung ein.

Unter Punkt 6. forderten sie die Änderung der Satzung im Hinblick auf:

"Altersbegrenzung für die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den folgenden Beschluss zu fassen:

§ 8 der Satzung wird um folgenden Absatz 4 ergänzt:

Als Vertreter im Aufsichtsrat ist nicht wählbar, wer am Tage der Wahl das 60. Lebensjahr vollendet hat. Liegt das Durchschnittsalter der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtrat unter Einschluss der zur Wahl stehenden Kandidaten am Tage der Wahl unter 58 Jahren, so ist nicht wählbar, wer das 67. Lebensjahr vollendet hat."

Begründung: Ein überalterter Aufsichtsrat schadet der Gesellschaft, weil Einsatzwille, Aufmerksamkeit und die Bereitschaft zur Neuorietnierung mit zunehmendem Alter nachlassen. Das beste Beispiel ist die Gesellschaft (gemeint ist DaimlerChrysler) selbst. Der sichtlich überalterte Aufsichtsrat hat die beiden letzten Vorstandsvorsitzenden viel zu lange gewähren lassen, statt sie rechtzeitig aus dem Verkehr zu ziehen."
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An der außerordentlichen Aktionärsversammlung nahmen gut 5.000 Anteilseigner teil.
Der Umbenennung des Unternehmens in Daimler AG wurde mit 98,76% zugestimmt.
Die auf Antrag von Aktionären zusätzlich auf die Tagesordnung gesetzten Punkte fanden jeweils nur die Zustimmung von maximal 2,94% der Stimmen und wurden damit abgewiesen.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2381
Quelle: DaimlerChrysler: Erweiterung der Tagesordnung f.d. außerordentliche Hauptversammlung am 4.Oktober 2007

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