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Lokführer: Wird Streikrecht geopfert?

30.10.2007 - von Hanne Schweitzer + W.H. + FAZ 1.11.07

Pessemitteilung: Büro gegen
Büro gegen Altersdiskriminierung - 30.10.2007

Lokführer und Kassenärzte haben eines gemeinsam: Wenn sie vor`s Arbeitsgericht ziehen, treffen sie auf ungünstige Verhältnisse.

Bei Kassenärzten, die gegen die KV klagen, wird die Richterbank mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Die beiden Ehrenamtler werden dem Gericht von der gegnerischen Partei des Kassenarztes vorgeschlagen, also von der KV, der Kassenärztlichen Vereinigung.

Bei den Lokführern ist die Situation ähnlich. Auch sie haben vor dem Arbeitsgericht nicht nur mit einem Berufsrichter zu tun, sondern noch dazu mit zwei Ehrenamtlern. Einer davon wird von den Arbeitgebern vorgeschlagen, also von der Bahn, den anderen sucht ein Vertreter der Arbeitnehmer aus, sprich - er kommt von einer großen Gewerkschaft.
Die großen Gewerkschaften sind aber bekanntlich alle gegen den eigenen Vertragsanspruch, den die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL)erhebt.

Am Freitag, 2.11.07, wollen die Richter des Landesarbeitsgerichts Sachsen entscheiden, ob die GDL Güterzüge und Fernverkehrszüge bestreiken darf. Werden die ehrenamtlichen Richter dort das Streikrecht opfern? Wir wollen es nicht hoffen.
WIR HÄNGEN NÄMLICH SEHR AN UNSEREM STREIKRECHT!!!


Mit freundlichem Gruß
Büro gegen Altersdiskriminierung e.V. Hanne Schweitzer
www.altersdiskriminierung.de
baldis@gmx.de

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Liebe Frau Schweitzer,
Als relativ intensiver Bahnnutzer und Gewerkschaftler unterstütze ich die Forderungen der GDL.
Ich bedauere es außerordentlich, dass durch so genannte Männerfreundschaften von Mehdorn und Transnet-Hansen (richtiger: zwischen Alpha-Tier Mehdorn und seinem Kettenhund Hansen) Tarifverträge ermöglicht werden, die zum Nachteil der Kolleginnen und Kollegen bei der DB-AG wirken.

Besonders betrüblich finde ich es, dass das Streikrecht gerichtlich zu einem dosierten und somit wirkungslosen Streikrecht verkommt: Natürlich dürft ihr streiken, aber nur unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit.

Die DGB-Gewerkschaften schauen zu. Obwohl damit der Zeitpunkt gekommen ist, laut über das Thema Generalstreik nachzudenken.
- Teile und herrsche. Die Wirkmächtigkeit von Männerfreundschaften lässt es zu. Was zählen da noch Grundrechte und Mitgliederzahlen. ...

Herzliche Grüße aus Bremen
W. H.

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Streikverbot steht auf wackeligen Füßen

überschreibt die FAZ am 1.11.07 einen Artiekl über ein Gutachten, das von der FDP beim wissenschaftlichen Dienst des Bundestags in Auftrag gegeben wurde.

Ob und wie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit das Streikrecht begrenzt, gilt als wichtigste Frage, die am Freitag, 2.11.07 vor dem Landesarbeitsgericht Sachsen verhandelt werden wird.

In den Gutachten, das der FAZ vorliegt heißt es: "Ein Streik wäre unzulässig, wenn dadurch jegliche Beförderung unmöglich gemacht wird." Bekanntlich wird - die Staus auf den Autobahnen belegen das jeden Tag aufs Neue, bekanntlich wird aber nur ein sehr geringer Teil des Personen - und Güterverkehrs von der Bahn erledigt.
Georg Hermes, Verfassungsjurist aus Frankfurt äußerte seine Bedenken darüber, ob ein Streikverbot im Fern- und Güterverkehr richtig sei.
Friedhelm Hufen aus Mainz dagegen, ebenfallsVerfassungsjurist, äußerte die Meinung, dass der GDL-Streik verfassungswidrig sei, weil er die Grundrechte der Bahnkunden (welche Grundrechte haben die und welche Grundrechte haben die Bahnbeschäftigten??) schädige und den "Sicherstellungsauftrag" (was ist das?) der Bahn beeinträchtige.
Eggert Voscherau von der Firma BASF warnte vor "unkalkulierbaren Schäden", die durch einen Streik im Güterverkehr entstehen könnten.

Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung e.V., Mail .fachärzte.de