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Antidiskriminierungsstelle: Mitglieder des Beirats+ Aufwandsentschädigung

28.10.2007 - von Hanne Schweitzer

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat einen Beirat. Seine Aufgaben ergeben sich aus dem AGG. § 30 AGG bestimmt:
(1)
Zur Förderung des Dialogs mit gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen, die sich den Schutz vor Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes zum Ziel gesetzt haben, wird der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein Beirat beigeordnet. Der Beirat berät die Antidiskriminierungsstelle des Bundes [b]bei der Vorlage von Berichten und Empfehlungen an den Deutschen Bundestag nach § 27 Abs 4 und kann hierzu sowie zu wissenschaftlichen Untersuchungen nach § 27 Abs. 3 Nr. 3 [b]eigene Vorschläge unterbreiten.
(2)
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beruft im Einvernehmen mit der Leitung der Antidskriminierungsstelle des Bundes sowie den entsprechend tätigen Beauftragten der Bundesregierung oder des Deutschen Bundestags die Mitglieder dieses Beirats [b]und für jedes Mitglied eine Stellvertretung. In den Beirat sollen Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen sowie Expertinnen und Experten in Benachteiligungsfragen berufen werden. Die Gesamtzahl der Mitglieder des Beirats soll 16 Personen nicht überschreiten. Der Beirat soll zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzt sein.
(3)
Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Bundesmini steriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bedarf.
(4)
Die Mitglieder des Beirats üben die Tätigkeit nach diesem Gesetz ehrenamtlich aus.Sie haben Anspruch auf Aufwandsentschädigung sowie Reisekostenvergütung, Tagegelder und Übernachtungsgelder. Näheres regelt die Geschäftsordnung."

Im Haushaltsplan der Antidiskriminierungsstelle ist u.a. der Posten F 526 03 -11 ausgewiesen: Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen - 11.000 €.
Im Haushaltsplan der Antidiskriminierungsstelle ist ebenfalls der Posten F 52602 - 175 ausgewiesen: Sachverständige - Kosten für Expertisen, Empfehlungen und Berichte - 148.000 €.

In einer Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums heißt es über den Beirat:
Auf seiner ersten, konstituierenden Sitzung hat der Beirat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes heute die langjährige Ausländerbeauftragte des Berliner Senats, Dr. Barbara John, zu seiner Vorsitzenden gewählt. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Gerd Hoofe, gratulierte Dr. Barbara John zu ihrer Wahl: "Die Antidiskriminierungstelle hat eine sehr wichtige gesellschaftliche Aufgabe. Der Beirat unter Frau Dr. John wird die Stelle bei ihrer Arbeit mit großem Engagement und der langjährigen Erfahrung seiner Mitglieder unterstützen* und wertvolle Hilfe geben*. Ich freue mich über den guten Start des Beirats und wünsche dem Gremium und seiner Vorsitzenden viel Erfolg."

Der Beirat berät die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und stellt den Dialog mit gesellschaftlichen Gruppen und Organisationen her, die sich den Schutz vor Benachteiligungen zum Ziel gesetzt haben. Berufen hat die Mitglieder das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, bei dem die Antidiskriminierungsstelle des Bundes angesiedelt ist. Die Berufung erfolgt im Einvernehmen mit der Leitung der Antidiskriminierungsstelle sowie den zuständigen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages. Ihre Tätigkeit üben die Mitglieder des Beirates ehrenamtlich* aus.

Dem Beirat gehören insgesamt 16 Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen sowie Expertinnen und Experten in Benachteiligungsfragen an. Sieben Mitglieder wurden aus den Reihen der bundesweiten Dachverbände und Vertretungen]ernann, die zu verschiedenen Diskriminierungsmerkmalen aktiv sind. Dabei wurden mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände auch die Tarifpartner berücksichtigt. Sieben weitere Plätze wurden an ausgewiesene Experten und Expertinnen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verbänden vergeben, zwei Plätze gingen an die Länder und Kommunen.

Die Mitglieder des Beirats der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind:

  • Prof. Dr. Wolfgang Benz, Leiter des Zentrums für Antisemitismusforschung, Berlin

  • Annelie Buntenbach, Leiterin Bereich Frauenpolitik, Deutscher Gewerkschaftsbund, Berlin

  • Manfred Bruns, Bundesvorstand Lesben- und Schwulenverband in Deutschland, Köln

  • Florencio Chicote, Vorstand Antidiskriminierungsverband, Berlin

  • Dr. Ezhar Cezairli, Frankfurt/Main

  • Mareike Coppi, Leiterin Bereich Chancengleichheit und Diversity, Deutsche Telekom AG, Frankfurt/Main

  • Sabine Drees, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Köln

  • Prof. Dr. Hanns-Stephan Haas, Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, Berlin

  • Dr. Barbara John, ehemalige Ausländerbeauftragte des Landes Berlin, Berlin

  • Walter Link, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen, Bonn

  • Christine Morgenstern, Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Mainz

  • Martina Puschke, Deutscher Behindertenrat, Kassel

  • Prof. Dr. Sibylle Raasch, Hochschuldozentin für öffentliches Recht, Universität Hamburg

  • Brunhilde Raiser, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Berlin

  • Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg

  • Roland Wolf, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin


  • Die VertreterInnen der Beiratsmitglieder, die laut § 30 (2) AGG ebenfalls berufen werden sollen, sind - wenn sie denn berufen wurden, nicht in der Pressemitteilung aufgeführt.

    Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2338
    Quelle: PM Familienministerium + Büro gegen Altersdiskriminierung

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