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EuGH: Zwangsrente + der Fall Palacios

17.10.2007

Der EuGH in Luxemburg hat die Klage eines spanischen Managers (Az.: C-411/05 Fall "Palacios) abgewiesen, der sich gegen seine Versetzung in den Ruhestand zu seinem 65. Geburtstag zur Wehr gesetzt hatte. Der Kläger vertrat die Auffassung, die Auflösung seines Arbeitsvertrags komme einer Entlassung gleich. Der Fall betraf also einen Manager, der sich gegen eine tarifliche Altersgrenze wehrte, die ihn mit 65 Jahren zwangsläufig in den Ruhestand versetzte. Er betraf also eine Ungleichbehandlung durch einen Arbeitgeber beziehungsweise durch die Tarifvertragsparteien.

Der EuGH befand, dass der tarifliche Zwangs-Ruhestand mit 65 europarechtskonform ist und deshalb eine Zwangsversetzung in den Ruhestand bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze nicht als Diskriminierung älterer Menschen zu werten sei.

Anders als in der Bundesrepublik liegt die absolute Altersgrenze nach spanischem Recht bei 69 Jahren. Um die Arbeitslosenzahlen zu drücken, hatte die spanische Regierung jedoch eine tarifvertraglich vereinbarte Regelung für gültig erklärt, die eine Zwangsversetzung in den Ruhestand mit 65 Jahren erlaubt, sofern gleichzeitig die Voraussetzungen für den Bezug einer vollen Rente erfüllt sind. Der klagende Manager hatte zum Zeitpunkt seiner Zwangsverrentung die dafür erforderlichen Beschäftigungszeiten zurückgelegt.

Eine Bewertung des Uteils durch hiesige Arbeitsrichter finden Sie in einem Artikel von Corinna Budras vom 6.11.2007 unter: http://www.faz.net
Die Entscheidung des EuGH finden Sie unter: http://curia.europa.eu (AZ C-411/05).

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2227
Quelle: HANDELSBLATT, 16. Oktober 2007,

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