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Mangelhalfte Umsetzung des AGG kritisiert

15.08.2007 - von diverse

Verschiede Organisationen und unabhängige Antidiskriminierungsstellen/-büros in Deutschland kritisieren in einem Brief an die EU Kommission die mangelhafte Umsetzung der EG Antidiskriminierungsrichtlinien in Deutschland

In einem Schreiben an die Kommission der Europäischen Union macht das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB zusammen mit weiteren Organisationen und unabhängigen Antidiskriminierungsstellen/-büros in der Bundesrepublik Deutschland auf Missstände des am 18. August 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) aufmerksam. Grundsätzlich begrüßen die unterzeichnenden Organisationen die Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien, stellen jedoch fest, dass der Schutz vor Diskriminierung im AGG nicht richtlinienkonform und angemessen ausgestaltet ist. Weil kein effektiver Rechtsschutz gewährt wird, ist die Anwendung des Rechts und damit der Zugang zu Gleichbehandlung in privatrechtlichen und arbeitsrechtlichen Zusammenhängen auch weiterhin erschwert.

Das AGG fällt an einigen, vor allem für von Diskriminierung Betroffene entscheidenden Stellen weit hinter die Vorgaben der Antidiskriminierungsrichtlinien der EU zurück. Darauf verwies auch das Arbeitsgericht Osnabrück in Bezug auf den Diskriminierungsschutz bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Das AGG klammert Kündigungen aus dem Diskriminierungsschutz aus, während die EU-Richtlinien dies explizit vorsehen.

Die EU-Kommission forderte 14 EU-Mitgliedstaaten bereits förmlich auf, Mängel in ihrer nationalen Antidiskriminierungsgesetzgebung zu beseitigen. Da das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit erheblicher Verzögerung verabschiedet wurde, werde es von der Kommission mit Blick auf die so genannte Antirassismusrichtlinie zur Zeit noch überprüft.

Die an dem Schreiben beteiligten Organisationen und Antidiskriminierungsstellen/-büros gehen davon aus, dass Brüssel nach der Prüfung des AGG auch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland auffordern wird, das Gesetz im Sinne der gemeinsamen Richtlinien zu überarbeiten.

Zu den unterzeichnenden Organisationen zählen: Antidiskriminierungsbüro Sachsen (ADB Sachsen), Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB (ADNB des TBB), Bund gegen ethnische Diskriminierung in der Bundesrepublik Deutschland (BDB), Institut für Migrations- und Rassismusforschung (iMiR), Interkulturelle Arbeitsstelle IBIS e.V., Türkisches Wissenschatfs- und Technologiezentrum e.V. (BTBTM).

Das Schreiben an die EU-Kommission kann in elektronischer Form bei florencio.chicote@tbb-berlin.de angefordert werden.

Link: http://florencio.chicote@tbb-berlin.
Quelle: Mail an das Büro gg. Altersdiskriminierung

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