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Hartz IV und unter 25Jährige

23.12.2006

Offensichtlich geht es bei diesem neuem Gesetz, welches seit August 2006 seine Anwendung findet, überhaupt nicht um eine Verhinderung von Betrugsfällen bei der Gewährung von Sozialleistungen (KdU).

Was wollte man mit dieser Regelung offiziell erreichen? Nach Auskünften der Arge, sollte die Finanzierung von eigenem Wohnraum für 18 bis 25Jährige, auf Staatskosten verhindert werden.

Diese populistische Maßnahme hat etliche Befürworter gefunden, obwohl damit eindeutig die verfassungsgemäßen Rechte von volljährigen Bürgern beschnitten werden.
Nun treten Fälle auf, die den ursprünglichen Begründungen von U25 total entgegenstehen und gegen das Grundgesetz verstoßen.

Sehen Sie sich als Beispiel dieses an:
Ein 19Jähriger, der noch bei seinen Eltern leben muss, hat seine Lehre beendet und wurde von der Ausbildungsfirma übernommen. Voller Stolz verkündet er, dass er nun mit Hartz nichts mehr zu tun habe und seinen Lohn von ca. 1.800,-€ Netto für sich und seine eigene Wohnung verwenden kann. Wenn, ja wenn da nicht U25 wäre, würde er seine Träume wahr machen können.

Doch da er bis zum Abschluss seiner Lehre zwangsweise zur Bedarfsgemeinschaft seiner Eltern zählte, kann er jetzt mit seinem Geld seine Eltern unterstützen und wird keine Genehmigung zum Auszug aus der Wohnung bekommen. So zumindest die Aussage vom geschultem Personal der Bundesanstalt für Arbeit.

Erst nach Androhung einer Klage wird seinem Recht lt. Grundgesetz entsprochen. Da er seinen Unterhalt ohne Sozialleistungen alleine bestreiten kann, "darf" er ausziehen.

Nun stellt sich die Frage: “Warum bekommt man von den Argen keine kompetente Auskunft ?” Warum muss man wegen so vieler Fehlentscheidungen und falscher Auskünfte den Argen mit Klagen drohen oder sie sogar durchsetzen ?

Schaffung von Arbeitsplätzen in den Gerichten? Aber Richter sind doch immer noch Beamte also unkündbar, oder? Bleibt nur Inkompetenz in größtmöglicher Ausprägung.

Quelle: http://www.sozialticker.com/

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